Hautkrebsbehandlung Hauttumore können künftig in der ASV behandelt werden

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Das Versorgungsangebot in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird um die Indikation der Hauttumore erweitert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu Details beschlossen. Die Hauttumoren fallen in den Bereich der Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf. Neben bösartigen Melanomen der Haut – unter bestimmten Voraussetzungen auch Basaliomen – können auch Patienten mit primär kutanen Lymphomen in der ASV behandelt werden.

Neben bösartigen Melanomen der Haut – unter bestimmten Voraussetzungen auch Basaliomen – können auch Patienten mit primär kutanen Lymphomen in der ASV behandelt werden.

In der Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 4 zur ASV-Richtlinie konkretisiert der G-BA die Erkrankung anhand der ICD-10-Kodes und legt die Anforderungen an das interdisziplinäre Behandlungsteam fest. Demnach muss das ASV-Kernteam aus Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Strahlentherapie bestehen. Bei Bedarf können Ärzte aus weiteren Fachrichtungen hinzugezogen werden, darunter Anästhesisten, Kardiologen, Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Nuklearmediziner oder Viszeralchirurgen. In einer koordinierten Zusammenarbeit sind nach G-BA-Angaben im Bedarfsfall unter anderem auch ambulante Pflegedienste, Physiotherapeuten, Einrichtungen der Palliativversorgung und Sozialdienste einzubeziehen.

Mit dem Beschluss habe man die Grundlage für ein neues Behandlungsangebot für erwachsene Patienten mit Hauttumoren, die eine multimodale Therapie benötigen, geschaffen, heißt es aus dem G-BA. Eine solche multimodale Therapie sei beispielsweise eine Operation mit ergänzender systemischer medikamentöser Tumortherapie. Der Beschluss wird noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Erst mit dem Inkrafttreten können interessierte Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.

 

wha/BVDD