Hautkrebsscreening erleichtert den Einstieg in die gesetzliche Krebsfrüherkennung

Gesundheitspolitik

Deutsche Krebshilfe setzt in erster Linie auf die Hausärzte im zweistufigen Screening

BERLIN - Die Deutsche Krebshilfe betrachtet die Einführung des Hautkrebsscreening als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als eine große Chance im Kampf gegen den Hautkrebs. Zugleich erwartet die Krebshilfe-Präsidentin, Prof. Dagmar Schipanski, positive Auswirkungen auf das gesamte gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm.

Schon die Erprobungsphase 2003/4 in Schleswig-Holstein habe nämlich eindrucksvoll zeigen können, "dass mittels zielgruppenspezifischer Information und direkter Ansprache durch die Ärzte das Interesse für Prävention und Gesundheitsförderung erhöht werden kann", sagte die ehemalige thüringische Wissenschaftsministerin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz der Länder bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und Deutscher Krebshilfe in Berlin mit Patientenvertretern. In Schleswig-Holstein sei es erstmals gelungen, mit dem Hautkrebsscreening zugleich auch die Inanspruchnahme der übrigen gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu steigern. Daher empfehle die Deutsche Krebshilfe insbesondere die Gesundheitsuntersuchung bei einem Hausarzt.


"Für die Versicherten bietet die Einbeziehung des Hautkrebs-Screenings in die hausärztliche Versorgung und die angestrebte Kopplung der Untersuchung mit der Check-up 35 eine Lösung, ohne umzusätzlichen Zeitaufwand wohnortnah in vertrauter Umgebung," unterstrich der Allgemeinmediziner Dr. Diethard Sturm, Vorsitzender des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband. Die hausärztliche "Siebfunktion" ermögliche eine hohe Erfassungsquote, ohne die Dermatologen mit der Menge der Patienten zu überfordern.

 

In dem zweistufigen Screeningverfahren habe der Versicherte weiterhin die Möglichkeit, auch auf direkten Wege einen Dermatologen aufzusuchen, ergänzte Prof. Eckhard Breitbart von der ADP.


Die Deutsche Krebshilfe und die ADP haben gemeinsam eine Internetsite (www.hautkrebs-screening.de) neu eingerichtet, um für ein qualitätsgesichertes Screening bei einem nach Schulung zertifizierten Hausarzt oder Dermatologen zu werben. In Vorbereitung ist eine Übersicht der für das GKV-Hautkrebsscreeniing zugelassenen Ärzte.  Online ist für Ärzte bereits eine Übersicht der aktuellen Schulungstermine.


Kritik äußerte von Patientenseite Joachim Kozo  an den ungelösten Schwierigkeiten die Grundsatzentscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 16. November im Bewertungsausschuss  rechtzeitig zum 1. Juli umzusetzen. Wegen der ungelösten Honorarfrage könnten Patienten diese Leistung daher vorerst nicht auf Chipkarte in Anspruch nehmen, monierte Kozo, der als Patientenvertreter mit beratender Stimme an Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss teilnimmt. Dem Arzt bleibe keine andere Wahl, als eine Rechnung zu schreiben. Der Deutsche Psoriasisbund, dem Kozo angehört,  habe das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, notfalls im Zuge einer Ersatzvornahme rechtzeitig die nötigen Regelungen zu treffen.