Hautärzte sehen Krankenkassen bei Hautkrebs in der Pflicht

Gesundheitspolitik

Sollen wir etwa Verdachtsfälle nach Hause schicken?

SELTERS/MAINZ - Die rheinland-pfälzischen Dermatologen sind empört. Seit Monaten wird ihnen die Bezahlung von Operationen bei Hautkrebsverdacht verweigert. Und weil sie sich gegen die starre Haltung der Krankenkassen jetzt mit Mahnbescheiden wehren, drohen die Vertreter der Spitzenverbände der rheinland-pfälzischen Krankenkassen ihrerseits mit Klagen.

„Diese Eskalation ist so überflüssig wie ein Kropf", unterstreicht der Vorsitzende des Berufsverbandes in Rheinland-Pfalz, Dr. Ralph von Kiedrowski. „Es ist doch völlig logisch und für jedermann einsehbar, dass infolge der Einführung des Hautkrebsscreenings als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung vermehrt operiert werden muss.“
Es geht nach Berechnungen des BVDD-Landesverbandes anhand konkret abgerechneter Fälle um Operationen im Wert von insgesamt 345.000 Euro. „Die Krankenkassen sparen durch die Vorverlegung des Diagnosezeitpunkts sehr viel Geld – ganz abgesehen von dem Leid, dass unseren Patienten erspart bleibt, wenn sie bei Hautkrebsverdacht umgehend einen Termin erhalten. Und dennoch wollen unsere rheinland-pfälzischen Kassen anders als in den Nachbarbundesländern für die fälligen zusätzlichen Operationen keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen", verdeutlicht der Hautarzt aus Selters den Konflikt.
Die zuständige Stelle auf Bundesebene, der so genannte Bewertungsausschuss, habe aus gutem Grund schon bei der Einführung der Hautkrebsvorsorge im Sommer 2008 als Kassenleistung den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung empfohlen, die Mittel für Hautoperationen nach vorherigem Screening gezielt anzuheben. „Oder sollen wir die Betroffenen mit Hautkrebsverdacht etwa nach Hause schicken und abwarten, bis wieder Geld im Budget ist, um einen solchen Eingriff auch vorzunehmen? Die Kollegen in Hessen haben genau dies vor Jahren bereits einmal durchgezogen“, sagt von Kiedrowski.
In den beim Berufsverband eingegangenen Stellungnahmen verweisen die Krankenkassen darauf, sie zahlten eine Gesamtvergütung für die ambulante Versorgung „mit befreiender Wirkung“. Damit seien alle Ansprüche einzelner Fachgruppen abgegolten. „Tatsächlich ist es so, dass die Kassen bei den Schiedsamtsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung alle Forderungen, bei den Hautkrebs-OPs die Bundesempfehlung umzusetzen, abgeschmettert haben", so von Kiedrowski. „Die lautstarken Drohungen und öffentlich geäußerten Halbwahrheiten, werden den Konflikt nicht lösen. Wir sind nicht bereit, weiterhin unbezahlt überlebenswichtige Leistungen zu erbringen.“
Es bleibt also dabei: wenn die Krankenkassen nicht einlenken, wollen die rheinland-pfälzischen Hautärzte den Krankenkassen in letzter Konsequenz den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.