Insbesondere die Streichung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) werde kurzfristig zu spürbaren Engpässen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten führen. Gespart werden soll nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei der offenen Sprechstunde sowie den Zuschlägen für die schnelle Terminvermittlung. Fallen diese Vergütungselemente weg, fehlen auch die Grundlagen für die Sprechstundenausweitung von 20 auf aktuell 25 Wochenstunden (Offene Sprechstunde, Hausarzt- und 116 117-Vermittlung), die mit dem TSVG verknüpft waren.
Auch die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung stößt auf Kritik der grundversorgenden Fachärzte. Zu den sogenannten EGV-Leistungen zählen unter anderem ambulante Operationen sowie Früherkennungsuntersuchungen. „Wer beim ambulanten Operieren und Vorsorgeleistungen den Rotstift ansetzt, vollführt beim kosteneffizienten Ziel der Ambulantisierung eine Rolle rückwärts und enthält den Patienten potenziell lebensrettende Screenings vor“, unterstreichen die Verbände.
Des Weiteren beträfen die Sparvorschläge nicht alle Vertragsärzte gleichermaßen und seien daher keineswegs ausgewogen: „Die Kürzungen gehen hauptsächlich zu Lasten der grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte.“ Hinzu komme, dass die Fachärzte als einzige Gruppe noch budgetiert seien und ihnen jedes Jahr Leistungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro nicht vergütet würden. „Dabei handelt es sich um einen nicht unerheblichen jährlichen Sparbeitrag, der heute schon geleistet wird“, merken die Fachgruppen an.
Eine zusätzliche Belastung der Facharztpraxen sei nicht vermittelbar, führe zu erheblichen Umsatzeinbußen und werde weitreichende Folgen für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung haben. „Es werden so keinesfalls mehr Termine zur Verfügung stehen – ganz im Gegenteil“, betonen die Verbände. Damit hätten derartige Sparmaßnahmen, im Gegensatz zu den Analysen der Experten der Finanzkommission, erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
„Besonders ärgerlich und unverständlich“ empfinden die Berufsverbände zudem den Umstand, dass es insgesamt zu umfangreichen Einsparungen auf Kosten der Patientenversorgung kommen soll. Gleichzeitig gehe die Politik den Missstand der fehlenden vollständigen Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, insbesondere der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern, nicht an. „Obwohl dieser Schritt von der Kommission empfohlen wurde, lehnt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dies aus haushaltspolitischen Gründen ab“, kritisieren die Grundversorger. Hier fehlen der GKV rund elf Milliarden Euro und damit ein erheblicher Teil des prognostizierten Defizits.
Die Unterzeichnenden vertreten die Berufsverbände der grundversorgenden Fachärzte. Diese umfassen die Augenheilkunde, die Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, die Dermatologie, die Orthopädie und Unfallchirurgie, die Urologie, die niedergelassene Chirurgie sowie die Neurologie/Nervenheilkunde/Psychiatrie.
Berufsverband Deutsche Neurochirurgie e.V. (BDNC)
Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC)
Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)
Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU)
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF)
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. (BVHNO)
Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
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