„haut+job“-Kampagne im November „Einen guten Job machen. Mit gesunder Haut“: Ein ganzer Aktionsmonat für die Berufsdermatologie 

BerlinPressemitteilung

Berufsbedingte Hauterkrankungen gehören nach wie vor zu den Spitzenreitern in der Statistik der Berufskrankheiten. Im Jahr 2025 gingen bei der gesetzlichen Unfallversicherung 14.315 Verdachtsanzeigen auf eine Hauterkrankung wie das Handekzem ein. Hinzu kamen 8.092 Verdachtsanzeigen auf berufsbedingten Hautkrebs. Mit der „haut+job“-Kampagne 2026 rücken Dermatologinnen und Dermatologen im November die Berufsdermatologie einen ganzen Monat lang unter dem Motto „Einen guten Job machen. Mit gesunder Haut.“ in den Fokus.

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Um die Bedeutung des Themas für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstreichen, umfasst die Kampagne „haut+job“ erstmals den gesamten Monat November. Bislang erstreckte sich die Aufklärungskampagne zu berufsbedingten Hauterkrankungen lediglich auf eine Aktionswoche im November. Besonders relevant für die Aufklärungsarbeit sind das berufsbedingte Handekzem sowie der durch UV-Strahlung verursachte Hautkrebs.

Handekzem (BK5101)

Das Risiko, ein Handekzem zu entwickeln, ist vor allem im Gesundheitsdienst und dem Friseurgewerbe, aber auch in Metallbetrieben, Reinigungsunternehmen und der Gastronomie erhöht. Durch den wiederholten Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln entstehen Entzündungen der Haut, die häufig nässen, Bläschen bilden und durch Hautrisse sehr schmerzhaft sein können. Ebenso kann der Umgang mit anderen Flüssigkeiten oder das Arbeiten mit Handschuhen Hauterscheinungen verursachen. Werden Ekzeme nicht rechtzeitig behandelt, können sie chronisch werden. „Wer den Eindruck hat, dass seine Hauterkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder verschlimmert wird, sollte dies seiner Hautärztin oder seinem Hautarzt sagen“, rät der in Bremen niedergelassene Hautarzt Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD).

Erhärtet sich der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung erstellen Dermatologinnen und Dermatologen einen Hautarztbericht, mit dem sie den Verdacht an die zuständige Unfallversicherung melden. Übernimmt diese die Behandlung im Rahmen des dann eingeleiteten Hautarztverfahrens, profitieren die Patientinnen und Patienten von einer umfassenderen Versorgung, als diese in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. So werden beispielsweise individuell abgestimmte Hautpflegeprodukte durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen. Rezeptgebühren fallen grundsätzlich nicht an. Zudem gibt es Angebote wie Hautschutzseminare oder eine stationäre „Hautkur“. Durch Schulungs- und Präventionsmaßnahmen lässt sich der Hautzustand der Betroffenen in vielen Fällen deutlich verbessern. Das Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten im bestehenden Beruf zu halten, was häufig gelingt.

Berufsbedingter Hautkrebs (BK 5103)

Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Als „Outdoorworker“ sind sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Besonders gefährdet sind Beschäftigte aus den Bereichen Straßenbau, Dach-, Garten- und Landschaftsbau, Land- und Forstwirtschaft, Bäderbetriebe, Weinbau, Schifffahrt- und Tourismus, aber auch Briefträgerinnen und Briefträger und Angestellte im öffentlichen Dienst wie Grünanlagenbedienstete.

Zum berufsbedingten Hautkrebs zählen multiple aktinische Keratosen –Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms – sowie das Plattenepithelkarzinom selbst. Aktinische Keratosen zeigen sich zumeist als raue, schuppige oder verkrustete Hautstellen, die nicht verschwinden. Auch hier gilt: Bei entsprechenden Hautveränderungen möglichst frühzeitig eine Hautärztin oder einen Hautarzt aufsuchen. Wichtig ist, bereits bei der Terminvereinbarung den konkreten Hautkrebsverdacht sowie eine berufliche Tätigkeit im Freien zu erwähnen. Dies gilt natürlich auch beim Arztbesuch selbst. Erhärtet sich der Verdacht auf einen berufsbedingten Hautkrebs, melden Dermatologinnen und Dermatologen dies mit einer Berufskrankheitenanzeige an die zuständige Unfallversicherung. Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, werden alle weiteren Leistungen durch die Unfallversicherung übernommen und koordiniert.

Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine kostenlose arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs anzubieten. Laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Vorsorge anbieten, wenn diese

  • im Zeitraum von April bis September zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen im Freien tätig sind.
  • Bei Arbeiten im Schatten ist eine Angebotsvorsorge ab einer Dauer von mindestens 2 Stunden anzubieten.

Die Angebotsvorsorge kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner führen die Beratung und die Untersuchung durch und werden bei unklaren Hautbefunden den Rat einer Hautärztin oder eines Hautarztes einholen.

Umfangreiches Kampagnen-Material

Der BVDD stellt für den Aktionsmonat erneut umfangreiches Material bereit. Neben Kampagnenpostern und Patientenflyern für teilnehmende dermatologische Praxen gibt es kurze, zielgruppenspezifische Aufklärungsvideos – für Dermatologinnen und Dermatologen sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner zum Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft und für potenziell Betroffene zu den ersten Schritten bei Verdacht auf eine Berufskrankheit. Die überarbeitete Website www.haut-und-job.de bündelt Informationen und Materialien rund um die Berufsdermatologie. Begleitet wird die Kampagne im November durch Beiträge auf den Instagram- und LinkedIn-Kanälen des BVDD.

Über die Kampagne „haut+job“

Der bundesweite Aktionsmonat „haut+job“ ist Teil der gesamteuropäischen Initiative „Healthy Skin@Work“ unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) mit dem Ziel, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Der Aktionsmonat steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicher Hauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. Die „haut+job“-Kampagnenwebsite unter www.haut-und-job.de hält die wichtigsten Informationen rund um berufsbedingte Hauterkrankungen bereit. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und dem Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) getragen. 
 

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