GKV-Spargesetz SpiFa: „Eine Streichung der Neupatientenregelung wäre unsozial!“

BerlinPressemitteilung

Die Bundesregierung rechtfertigt die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung insbesondere damit, dass alle Akteure beziehungsweise Leistungserbringer ihren Beitrag leisten müssten. Bisher wenig thematisiert: die Streichung der Regelung trifft nicht alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, sondern insbesondere Praxen in sozial oder strukturell benachteiligten Standorten.

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Als Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit beschreibt sich die Ampelkoalition in Ihrem Koalitionsvertrag. Von diesen Grundwerten ist in der Planung der politischen Gesetzgebung für die Gesundheitsversorgung in der letzten Zeit wenig zu spüren. Zum einen werden die Beiträge für die Versicherten steigen, zum anderen drohen den Versicherten Leistungskürzungen in Form von weniger Sprechstundenzeit, langen Wartezeiten auf einen Termin und eine erschwerte Terminfindung als Neupatient.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), erwartet, dass bei einer Streichung der TSVG-Neupatientenregelung besonders Praxen in sozialen Brennpunkten und prekären Stadtteilen betroffen sein werden. „In diesen Stadtteilen gibt es besonders hohe Raten des Weg- beziehungsweise Zuzugs, entsprechend hoch ist dort der Anteil an Neupatienten. Dies kann auch beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung eindrucksvoll mit Zahlen belegen,“ so Heinrich. Außerdem gebe es in diesen Stadtteilen kaum Privatpatientenanteile oder Selbstzahler, mit denen sich Fehlbeträge im Budget ausgleichen lassen könnten. „Damit träfe eine Streichung der Neupatientenregelung genau die Ärztinnen und Ärzte, die bereits weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen haben und die Versorgung der Ärmsten der deutschen Bevölkerung übernehmen,“ so Heinrich weiter. „Das ist weder gerecht noch nachhaltig und wir erwarten, dass die Abgeordneten im Parlament hier ein deutliches Zeichen setzen und der Streichung der Neupatientenregelung auch im Sinne einer sozialen Verantwortung eine Absage erteilen!“

 

red/BVDD