Am Donnerstag, den 15. Oktober, soll der Bundestag über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung abstimmen. Ein kurzfristig bekannt gewordener Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu diesem Gesetz sieht vor, dass künftig die Kassenärztlichen Vereinigungen unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der an die Terminservicestellen (TSS) zu meldenden Termine vorgeben. Bislang müssen Praxen nur freie Kapazitäten melden, können also den Umfang an TSS-Terminen selbst bestimmen. Diese Einschränkung soll laut den Plänen nun fallen.
„Sollte der Änderungsantrag beschlossen werden, ist dies ein weiterer Sargnagel für die vertragsärztliche Versorgung im Allgemeinen und für die dermatologischen Praxen mit ihren hohen Fallzahlen im Besonderen. Erst werden mit dem GKV-Spargesetz dem ambulanten Bereich massiv Mittel entzogen, dann versucht man durch die Hintertür, Patientinnen und Patienten Termine im gewohnten Umfang bereitstellen zu können, für die die Ärzteschaft dank Sparvorgaben in keiner Weise mehr adäquat vergütet wird. Mit diesem erneut unredlichen Vorgehen provoziert die Politik den Ausstieg hervorragend ausgebildeter Dermatologinnen und Dermatologen aus dem vertragsärztlichen System“, warnt der BVDD-Präsident.
Der BVDD unterstützt mit seiner strikten Ablehnung der Pläne ausdrücklich auch die Position des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Dieser hat die Regierungsfraktionen aufgefordert, den Änderungsantrag zurückzuziehen, und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, der vorgesehenen Verschärfung nicht zuzustimmen.
Darüber hinaus kündigt BVDD-Präsident von Kiedrowski an, die Mitglieder des BVDD zu mobilisieren, staatlich verordnete Terminkontingente keinesfalls zu akzeptieren, sollte der Änderungsantrag durchgehen. „Solche Ideen können nur in Verwaltungen und Behörden ersonnen werden, in völliger Unkenntnis der täglichen Versorgungsrealität in unseren Praxen. Wir werden uns – falls nötig – mit aller Entschiedenheit dieser Ignoranz entgegenstellen“, so der BVDD-Präsident.
Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat aktuell rund 4.200 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder.
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