GKV-Versorgungsstärkungsgesetz „Die Politik betreibt ein Praxis-Abbauprogramm“

Gesundheitspolitik

KBV bezieht Stellung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

BERLIN - Verpflichtender Aufkauf von Arztsitzen durch die KVen und Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung – zwei Punkte, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heftig kritisiert am ersten Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG).

„Es wird mit diesem Gesetz nicht einfacher werden, die flächendeckende ambulante Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Die Handlungsfähigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen wird alles andere als gefördert. Zudem wird zusätzliche Bürokratie etabliert“, erklärte der Vorstandvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, anlässlich der Vorstellung des ersten Referentenentwurfs zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.

Er kritisierte vor allem die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Arztsitze in sogenannten überversorgten Gebieten aufzukaufen. „Damit wird die Niederlassung für Haus- und Fachärzte unsicherer. Was noch schlimmer ist: Für den medizinischen Nachwuchs wird kein Anreiz geschaffen, in die eigene Praxis zu gehen. Im Gegenteil: Es werden zusätzliche Hürden errichtet.“

Gassen rechnet mit dem Wegfall von Praxen von über 25.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. „Das sollte jedem Politiker klar sein, dass er dies den Bürgern erklären muss.“ Diese politische Entscheidung sei vollkommen unverständlich. Auf der einen Seite beklage man sich über zu lange Wartezeiten, auf der anderen Seite betreibe die Politik ein Praxis-Abbauprogramm.

Ebenfalls kritisch gesehen wird vom KBV-Vorstand die geplante Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. „Dieses Rezept ist falsch“, unterstrich Dipl.-Med. Regina Feldmann. Zum einen suchten die Krankenhäuser selber händeringend nach Ärzten. Zum anderen müsse man sich fragen, ob die von Politikern gemachten Bekenntnisse zur Freiberuflichkeit nur Lippenbekenntnisse gewesen seien. „Kaum ein junger Arzt wird den Schritt in die Niederlassung in strukturschwache Regionen wagen, wenn er damit rechnen muss, dass dort Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet oder kommunale Gebietskörperschaften Medizinische Versorgungszentren errichten werden.“

Positiv beurteilte der KBV-Vorstand hingegen den geplanten Wegfall von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei veranlassten Leistungen. „Dieser Schritt ist richtig. Die Sorge vor Regressen stellen für Medizinstudenten eine große Hürde auf dem Weg zu einer möglichen Niederlassung dar“, sagte Feldmann.