Lasertherapie: Ausbildung für Ärzte festgelegt Dermatologische Fachverbände definieren Anforderungen zum Erwerb der Fachkunde Lasertherapie

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Nach intensiven Beratungen hat ein Gremium aus Vertretern der maßgebenden dermatologischen Fachgesellschaften die Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde für Anwendungen nicht-ionisierender Strahlungsquellen an der Haut des Menschen“ festgelegt. Diese sollen Ärzte ohne Facharztanerkennung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zukünftig erfüllen müssen, um Lasertherapien an der Haut durchführen zu dürfen. Dazu sollen Module im Umfang von mindestens 60 Lerneinheiten absolviert werden. Ärzte, die Tätowierungen entfernen möchten, benötigen ein weiteres Modul mit 36 Lerneinheiten.

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„Der von den dermatologischen Fachgesellschaften erarbeitete und konsentierte Lehrplan bietet eine ausgewogene und anwendungsbezogene Ausbildung, die eine qualitätsgesicherte und dem fachärztlichen Standard entsprechende Anwendung von Lasern an der Haut für Nicht-Dermatologen ermöglicht“, erläutert Hautarzt Dr. Nikolaus Seeber, Präsident der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL), die federführend den Lehrplan erarbeitet hat. Darüber hinaus an der Erstellung mitgewirkt haben der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), die Deutsche Dermatologische Akademie (DDA), die Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC) und die Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin (DGLM). Das Curriculum wurde über die Landesärztekammer Westfalen-Lippe der Bundesärztekammer vorgelegt. (Das gesamte Curriculum zum Download)

Nach einer von den dermatologischen Fachgesellschaften lange geforderten und im Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der NiSV (Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen) dürfen seit 1. Januar 2021 Laseranwendungen mit einem hohen Risiko für schwere Verletzungen, wie beispielsweise die Entfernung von Tätowierungen, nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender Fachkunde nach NiSV durchgeführt werden. Das nun vorgelegte Curriculum definiert diese Fachkunde für Nicht-Dermatologen. Sie muss bis zum 31. Dezember 2021 nachgewiesen werden. Andere Laseranwendungen mit einem geringeren Verletzungsrisiko, wie etwa die Haarentfernung, dürfen auch weiterhin im Kosmetikstudio durchgeführt werden.

„Die mindestens 60 Lerneinheiten Weiterbildung, die für den Erwerb der Fachkunde nach NiSV erforderlich sind, zeigen, dass für die Anwendung von Lasern an der Haut umfangreiches Wissen erforderlich ist, um spezielle Behandlungsrisiken ausschließen zu können“, unterstreicht BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski. Zu den Risiken zählt beispielsweise das unsachgemäße Lasern von Frühformen des malignen Melanoms, die in der Folge nicht rechtzeitig erkannt werden und bereits metastasieren können.

Ziel der nun vorgelegten modularen Weiterbildung für Nicht-Dermatologen ist eine leitliniengerechte Behandlung von Hautveränderungen, für die die Anwendung eines Lasers die Methode der Wahl ist. „Dabei orientieren sich die differenzialtherapeutischen Überlegungen immer am dermatologischen Facharztstandard“, so Dr. Seeber. Die Inhalte der Lernmodule sind abgebildet in der Musterweiterbildungsordnung Dermatologie (2018) und dem DDA-Zertifikat „Lasertherapie der Haut“.

 

Pressekontakt:

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