Dermapraxis 2018 Medizinische Fortbildung läuft der Berufspolitik den Rang ab

Gesundheitspolitik

BERLIN – Der Teilnehmerrekord aus dem Vorjahr wurde nicht noch einmal übertroffen. Mit 360 hautärztlichen Teilnehmern, rund 90 Fachkräften und 100 Industrieausstellern bleibt die Dermapraxis aber auch 2018 die größte Fortbildungsveranstaltung für niedergelassene Dermatologen in Nord- und Ostdeutschland.

Das Feedback aus dem Teilnehmerkreis war rundweg positiv, so der Tagungspräsident, Dr. Thomas Stavermann.  „Das Programm entspricht dem, was Niedergelassen an Informationen, an Support, an Update, an Hinweisen und für den täglichen Ablauf brauchen,“ so der Anspruch, des Berliner Hautarztes an seine Tagung. 

Gefragt waren vor allem die Plenarsitzungen zu medizinischen Themen. Entzündliche Hauterkrankungen, Hautpflege und ästhetische Dermatologie, Hautkrebsfrüherkennung und Therapie sowie altersbezogene Aspekte der dermatologischen Therapie markierten in dem breit angelegten Programm Schwerpunkte.

Anders als noch vor Jahren spielte de Berufspolitik angesichts des mehrjährigen Stillstands bei der Reform der GoÄ und des Einheitlichem Bewertungsmaßstab in der Gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls noch die zweite Geige. 

Gegen den Negativtrend bei der Berufspolitik war allerdings der berufspolitische  Workshop mit BVDD-Verbandsjuristin Dr. Andrea Schannath zu den Anforderungen der neuen EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DS GVO) bis auf den letzten Platz besetzt. Knackpunkt der bereits seit drei Jahren geltenden EU-Regelung ist ein „Erlaubnisvorbehalt“ bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – auch im Medizinbetrieb. Diese sensiblen Angaben dürfen nur dann digital erfasst und genutzt werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder die Verarbeitung zur Erfüllung einer vertraglichen (Behandlungsvertrag) bzw. einer gesetzlichen Pflicht nötig ist (Abrechnung mit KV). 

Ohne vorliegende Einwilligung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Beispiel im Notfall erlaubt – wenn eine solche elektronische Nutzung im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Datenverarbeitung im Sinne der Verordnung ist umfassend gemeint: dazu zählt schon das Erheben von Personen- und Gesundheitsdaten, bis hin zum Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren – ja selbst das Löschen. 

Wie der Austausch mit dem Publikum ergab, macht diese Zustimmungsprozeduren Hautarztpraxen vor allem bei Bestandspatienten Probleme, die nicht quartalsweise den Dermatologen aufsuchen. 

Mehr zur Dermapraxis 2018 in der kommenden Ausgabe des BVDD-Verbandszeitschrift DER DEUTSCHE DERMATOLOGE.