GOÄ-Ziffer 245a Corona-Hygienezuschlag zum letzten Mal verlängert

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Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245 analog bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert. Wie es von Seiten der BÄK heißt, vertreten die Beteiligten die Sichtweise, dass diese Empfehlung letztmalig verlängert wurde.

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Die Abrechnungsempfehlung war eingeführt worden, um den durch die Coronapandemie in den Praxen erhöhten Hygieneaufwand finanziell auszugleichen und wäre zum 30. September 2021 ausgelaufen. Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens werde die Regelung noch bis Ende des Jahres fortgeführt, heißt es offiziell auf der Webseite der BÄK. Demnach können Ärzte die GOÄ-Ziffer 245 analog weiterhin je Sitzung zum einfachen Satz in Höhe von 6,41 Euro bis Ende Dezember abrechnen.

Die Abrechnung ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Die Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen sind auf der Webseite der BÄK nachzulesen.

 

ar/BVDD