Nach verschiedenen Rückfragen von BVDD-Mitgliedern an den Berufsverband zum neuen Angebot von OnlineDoctor, über das sogenannte Ersatzverfahren ein E-Rezept ausstellen zu können, stellt der BVDD klar, dass keinerlei Abstimmung der Möglichkeit zur E-Rezeptausstellung mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen stattgefunden hat. OnlineDoctor agiert als eigenständiges Unternehmen.
Da dem BVDD die Rechtslage noch nicht hinreichend dargelegt wurde, empfiehlt der BVDD mit Blick auf Haftungsfragen und auf das Prozedere bei GKV-Patientinnen und -Patienten bis auf Weiteres seinen Mitgliedern Zurückhaltung bei der Ausstellung von E-Rezepten im Rahmen der Online-Konsultation. Weitere Informationen an die BVDD-Mitglieder folgen, sobald die Rechtsfragen abschließend geklärt sind.
wha/BVDD