Bundestag beschließt Pflicht zur Pflege der Versichertenstammdaten

Gesundheitspolitik

„GKV-Änderungsgesetz“ zwingt zur Online-Anbindung an Telematikinfrastruktur

BERLIN - Künftig sollen die Vertragsärzte dafür zuständig sein, die Gültigkeit der Gesundheitskarte und die Datenaktualität zu überprüfen. Sie werden verpflichtet, jedes Quartal einen Stammdatenabgleich durchzuführen. Das schreibt das vom Deutschen Bundestag beschlossene „GKV-Änderungsgesetz“ zwingend vor. Die Neuregelung tritt voraussichtlich bereits zum 1. August 2010 in Kraft.

Die Ärzteschaft kritisiert vor allem den administrativen und finanziellen Mehraufwand für die Praxen. Die KBV verwies in einer aktuellen Stellungnahme auf die fehlende Akzeptanz in der Ärzteschaft. Harsche Kritik kam  vom NAV-Virchow-Bund

 

KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller forderte Freiwilligkeit und finanzielle Anreize etwa durch die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Kassen. „Für die niedergelassenen Ärzte dürfen keine zusätzliche Kosten entstehen“, so Müller. Grundsätzlich stellt die KBV die online-Anbindung nicht in Abrede, aber „wir müssen die Akzeptanz der zweifelsohne sinnvollen Anbindung erhöhen und ihre Chancen für Ärzte und Versicherte aufzeigen“, sagte Müller.

 

„Wir lehnen die Verlagerung des Stammdatenabgleichs der elektronischen Gesundheitskarte in die Arztpraxen nachdrücklich ab. Nach dem Motto „mehr Bürokratie wagen“ soll schon wieder eine orginäre Verwaltungsaufgabe der Kassen von den Ärzten erbracht werden – natürlich kostenlos“, heißt es in einer Pressemitteilung des NAV-Virchowbundes.


Der Gesetzgeber sieht das völlig anders. In der Begründung des neuen Absatz 2b zu § 291 SGB V heißt es wörtlich: „Die neue Regelung dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.“