Sachstand GOÄneu: Bundesärztekammer plant weitere Fachgespräche mit Verbänden

BerlinHautarztnews

Die Bundesärztekammer hat in einem aktuellen Schreiben die ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über den aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung informiert. Damit die neue GOÄ bei ihrem Inkrafttreten so aktuell und stimmig wie möglich ist, sollen weitere „Anpassungsbedarfe geprüft werden“.

fovito/stock.adobe.com

Kurz vor Weihnachten informiert Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Schreiben an die beteiligten ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über den aktuellen Sachstand der GOÄneu und liefert einen Ausblick auf das weitere Vorgehen im Jahr 2026.

Nachdem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Herbst angekündigt hatte, dass der formale Prozess des Inkraftsetzens der GOÄneu gestartet sei, seien inzwischen die diesbezüglichen Beratungen zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch auf Fachebene aufgenommen worden, informiert die BÄK.

GOÄ-Entwurf ab Januar allgemein zugänglich

Darüber hinaus kündigt Reinhardt an, den Entwurf des Gebührenverzeichnisses im Januar allgemein zugänglich zu machen. Das BMG lege dabei Wert auf den expliziten Hinweis, dass es sich weiterhin um einen Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband und nicht um eine gültige neue Gebührenordnung für Ärzte handelt. 

Weitere Gespräche zur Anpassung des GOÄ-Entwurfs

Außerdem betont der BÄK-Präsident, dass die Bundesärztekammer in den kommenden Monaten erneut eine Reihe von Fachgesprächen mit den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften plant. Der PKV-Verband sei bereit, sich an diesen Gesprächen zu beteiligen – sollten die Verbände dies für zielführend halten.

Hintergrund der geplanten Gespräche sei die gemeinsame Zielsetzung von BÄK und PKV-Verband, eine kontinuierliche Anpassung an die Entwicklung von Medizin und Kostenstrukturen sowie einen „Ausgleich eventuell zutage tretender Unstimmigkeiten oder Disparitäten“ zu erreichen. Mit diesen Gesprächen solle – wie vom Deutschen Ärztetag gefordert –nicht gewartet werden, bis eine neue GOÄ in Kraft getreten ist. „Stattdessen wollen wir auch noch in den nächsten Monaten Anpassungsbedarfe prüfen und dem Verordnungsgeber entsprechende Empfehlungen übermitteln, damit die neue GOÄ bei ihrem Inkrafttreten so aktuell und stimmig wie möglich ist“, so Reinhardt. Bezüglich eines konkreten Zeitplans will die BÄK nun auf die Verbände zukommen.

 

 

wha/BVDD