BKK Bayern: Altergrenze von 35 Jahren ist zu hoch

Gesundheitspolitik

Hautkrebsrisiko in Teilen der Bevölkerung deutlich erhöht

MÜNCHEN - Der BKK Landesverband Bayern bewertet die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kritisch, Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge durch Haus- und Fachärzte als Kassenleistung anzubieten. Das machte der BKK-Landesverband bei der Vorstellung der jüngsten Ergebnisse seines eigenen landesweiten Modellprojekts zum Hautkrebsscreening deutlich.

„Grundsätzlich ist es richtig, Hautkrebsvorsorge in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Allerdings zeigen die bisherigen Erkenntnisse unseres Modellvorhabens und auch andere publizierte Studien, dass es sinnvoller wäre, einerseits die Vorsorgeleistung auf Risikogruppen einzugrenzen und andererseits auch jüngeren Versicherten die Vorsorge zu ermöglichen. Außerdem entspricht es nicht der Komplexität des Krankheitsbildes, dass die Vorsorgeuntersuchung nicht nur von Hautärzten sondern nach G-BA-Beschluss nach einer achtstündigen Fortbildung auch von Allgemeinärzten, Internisten, praktischen Ärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung durchgeführt werden kann“, erklärte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern.

Bei annähernd 9.200 von rund 92.000 Versicherten, die unabhängig von ihrem Risikopotenzial die BKK-Vorsorge in Anspruch nahmen, wurden verdächtige Hautveränderungen (Tumore) dokumentiert. Als besorgniserregend wertet der Landesverband, dass rund 40 Prozent aller Patienten mit Melanomverdacht unter 30 Jahren waren. 20 Prozent der histologisch bestätigten Melanome wurden bei unter 35-Jährigen gefunden. Nach Ansicht der Experten ist die vom G-BA vorgegebene Altersgrenze von 35 Jahren damit deutlich zu hoch angesetzt.

Über ein Drittel der Melanome war an einer für den Patienten nicht sichtbaren Körperstelle lokalisiert. Bei den meisten Versicherten konnten die Tumore in einem frühen, gut behandelbaren Stadium entdeckt werden. Bei 0,28 Prozent der Versicherten wurden allerdings lebensbedrohende maligne Melanome gefunden. Dies sind mehr als doppelt so viele, wie vorangegangene Untersuchungen vermuten ließen. „Diese hohe Zahl spiegelt unter anderem die sorgfältige Durchführung des Hautkrebsscreenings durch die teilnehmenden Hautärzte wieder“, heißt es in dem von Professor Michael Landthaler (Universität Regensburg), Professor Wilhelm Stolz und Dr. Katrin Ramrath (beide Klinikum München-Schwabing) erstellten Bericht.

Auch sind nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig von Hautkrebs betroffen: 85 Prozent aller melanomverdächtigen Veränderungen traten bei Versicherten mit besonderen Risiken, wie zahlreichen Muttermalen, Hautkrebs in der Familiengeschichte, Muttermalveränderungen, häufige Sonnenbrände usw., auf. Nach Ansicht der bayerischen Dermatologen ist deshalb zu diskutieren, das regelmäßige Screening auf Risikogruppen zu fokussieren.

„Es wäre wünschenswert, wenn die Entscheidungsträger den Beschluss des G-BA angesichts dieser Erkenntnisse überdenken. Die Leistung soll erst zum 1. Juli 2008 wirksam werden und die Beanstandungsfrist des Bundesgesundheitsministeriums läuft noch fast drei Wochen. Noch wäre also Zeit, den G-BA-Beschluss mit den Erkenntnissen aus der BKK-Hautkrebsstudie zu verbessern“, erklärte BKK-Chef Schulte.

Die BKK bietet  das Hautkrebsscreening bei Hautärzten ihren rund 2,6 Millionen Versicherten zumindest bis zur Einführung als GKV-Leistung weiterhin ab dem 13. Lebensjahr an.