BVDD warnt vor der Aussetzung des Hautkrebsscreenings: Bewährte Früherkennungsuntersuchung soll zu den ersten Leistungskürzungen für GKV-Versicherte zählen

BerlinPressemitteilung

Vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Hautkrebsfälle warnt der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) vor einer Aussetzung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings, wie sie aktuell von der FinanzKommission Gesundheit als Sparmaßnahme vorgeschlagen wurde. „Wer angesichts der stark gestiegenen Hautkrebsinzidenzen das gesetzliche Hautkrebsscreening aussetzen will, spart am falschen Ende. Die Folgekosten zu später Diagnosen werden erheblich sein“, sagt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski.

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Was passiert, wenn gesetzlich Versicherte die bewährte Früherkennungsuntersuchung nicht nutzen können, hat die Coronapandemie eindrücklich gezeigt: Als das Hautkrebsscreening über einen Zeitraum von rund zwei Jahren kaum in Anspruch genommen wurde, waren größere Tumore bei der Erstdiagnose mit schlechteren Heilungschancen die unmittelbare Folge, die erst nach der Pandemie sichtbar wurde.

„Eine verschleppte Diagnose birgt insbesondere beim schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, das hohe Risiko, dass der Tumor bereits gestreut hat, was die Prognose deutlich verschlechtert“, warnt von Kiedrowski. Beim malignen Melanom ist unter anderem die Tumordicke ein wichtiger Parameter für die Überlebenschance der Betroffenen. Bereits ab einer Dicke von 1,01 Millimeter erhöht sich das Risiko für die Entstehung von Metastasen. Doch auch der weniger gefährliche, dafür aber viel häufigere sogenannte helle Hautkrebs, der vor allem als Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom auftritt und nur sehr selten metastasiert, sollte möglichst frühzeitig erkannt werden, um die häufig notwendigen Operationen ohne Komplikationen durchführen zu können. Dies gilt vor allem für Tumore im Gesicht sowie in anderen sichtbaren Körperarealen. „Eine Aussetzung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings bedeutet eine klare Leistungskürzung und Versorgungsverschlechterung für die GKV-Versicherten. Das sollte die Politik dann auch so deutlich sagen“, stellt der BVDD-Präsident klar.

Die FinanzKommission Gesundheit hat vorgeschlagen, das gesetzliche Hautkrebsscreening, das jedem GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre zusteht, auszusetzen, um jährlich rund 240 Mio. Euro Kosten einzusparen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll dann die Wirksamkeit der Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung überprüfen. Insbesondere die Anlasslosigkeit dieser Untersuchung, also, dass Patientinnen und Patienten ohne Symptome gescreent werden, kritisiert die FinanzKommission Gesundheit.

Anlasslosigkeit ist gerade der Sinn einer Screeninguntersuchung

Dem widerspricht BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski deutlich: „Die Anlasslosigkeit, also das Nichtvorhandensein von Symptomen, bei einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung zu kritisieren, spricht nicht dafür, dass die Kritiker den Sinn eines Screenings verstehen. Dies wäre so, als wenn das seit Jahrzehnten etablierte Brustkrebsscreening nur noch durchgeführt würde, wenn ein Anlass dazu besteht, nämlich bereits ein tastbarer Knoten vorhanden ist. Mit dem Argument der Anlasslosigkeit wird eine echte Krebsfrüherkennung ad absurdum geführt. Deshalb wurde das gesetzliche Hautkrebsscreening bewusst als anlassloses Screening konzipiert, denn wenn bereits ein Hautkrebsverdacht besteht, ist es für eine echte Früherkennung, insbesondere von Vorstufen – sogenannten Präkanzerosen –, schon zu spät.“ 

Auch die immer wieder geäußerte Kritik, das gesetzliche Hautkrebsscreening habe nicht zu einer Absenkung der Sterblichkeit geführt, greift nach Ansicht des BVDD zu kurz. Als der G-BA die Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung 2008 eingeführt hat, war ein weiteres Ziel, echte Primärprävention zu bieten. „Deshalb umfasst das Hautkrebsscreening auch Elemente der primären Prävention, also der Hautkrebsverhinderung, beispielsweise durch die Aufklärung über den richtigen Umgang mit UV-Belastung im Rahmen des Gespräches mit den Versicherten während der Untersuchung“, erläutert von Kiedrowski. 

Besonders fatal wäre eine Aussetzung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings mit Blick auf die steigende Anzahl an Hautkrebsfällen. So ist laut Statistischem Bundesamt über den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre allein die Zahl stationärer Behandlungen wegen Hautkrebs um 87,5 Prozent gestiegen, im Fall von hellem Hautkrebs hat sie sich sogar mehr als verdoppelt. Hautkrebs macht inzwischen einen erheblichen Anteil aller stationären Krebsbehandlungen aus, mit steigender Tendenz. „Einem präzise durchgeführten Hautkrebsscreening kommt daher eine immer größere Bedeutung zu. Es entscheidet im Zweifel über Leben und Tod“, betont von Kiedrowski.

Umso wichtiger ist es aus Sicht des BVDD, die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung als festen Bestandteil einer verlässlichen medizinischen Versorgung zu sichern. „Eine konsequente, qualitativ hochwertige gesetzliche Früherkennung ist angesichts der großen und wachsenden Häufigkeit von Hautkrebs, der guten Behandlungsmöglichkeiten bei Frühentdeckung und der hohen Krankheitslast bei versäumter Früherkennung notwendig“, betont der BVDD-Präsident. 

 

Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat aktuell rund 4.200 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder. Mehr unter: www.bvdd.de

 

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