Außenarbeiter Bauverband lehnt Hautkrebsfrüherkennung ab

Hautarztnews

BERLIN – Das Bundesarbeitsministerium will eine jährliche Hautkrebsfrüherkennungs-Untersuchung für Außenarbeiter einführen. Doch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) schießt dagegen.

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat das Arbeitsministerium bestätigt, dass der Ausschuss für Arbeitsmedizin eine Empfehlung für das Ministerium erarbeitet. Dieses habe jedoch noch keine Festlegung getroffen.  

Geplant ist, alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Zeitraum Mai bis September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, einem jährlichen Hautkrebsscreening auf Kosten des Arbeitgebers zu unterziehen. Darauf verweist der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in einer Mitteilung. Würden die Pläne umgesetzt, befürchtet der ZDB weitreichende finanzielle Folgen. Die Betriebe würden mit „Milliardenkosten belastet“, warnte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.  

Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären seinen Angaben zufolge von einer solchen Regelung betroffen. „Es ist zwar verständlich, dass der Verband der Dermatologen eine solche Regelung unterstützt; ob sie der Sache dient und die Beschäftigten tatsächlich auch schützt, steht auf einem anderen Blatt Papier“, so Pakleppa weiter. Zudem äußerte er Zweifel, „ob es überhaupt Kapazitäten für solche Untersuchungen gäbe, denn neben der Bauwirtschaft sind auch andere Branchen wie zum Beispiel Gastronomie und Landwirtschaft betroffen.“ Statt auf eine verpflichtende Früherkennung setzt der Bauverband auf Eigenverantwortung. Eine App, die die Beschäftigten darüber informiert, wie sie sich am besten schützen können, sei laut Pakleppa der bessere Weg.  

Seit dem 1. Januar 2015 ist der durch Sonneinstrahlung ausgelöste helle Hautkrebs bei Außenarbeitern als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt, wenn eine entsprechend lange Arbeitstätigkeit im Freien nachgewiesen werden kann. Ist dies der Fall müssen die Berufsgenossenschaften als Sozialversicherungsträger Therapie und Rehabilitation bezahlen.

 

wha/BVDD