10. bis 16. November 2025 und 19. bis 25. Januar 2026: Aktionswochen „haut+job“ Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge

EuskirchenPressemitteilung

Berufsbedingte Hauterkrankungen belegen nach wie vor Spitzenpositionen in der Berufskrankheitenstatistik. Dazu zählen insbesondere zwei Krankheitsbilder: heller Hautkrebs durch UV-Strahlung und Handekzeme durch Feuchtarbeit. Erstmals widmet sich die Aufklärungskampagne „haut+job“ des BVDD beiden Berufskrankheiten mit zwei Aktionswochen. In der ersten Kampagnenwoche vom 10.-16. November 2025 steht der berufsbedingte Hautkrebs (BK 5103) im Fokus, die zweite Woche vom 19.-25. Januar 2026 stellt die Aufklärung rund um das Handekzem (BK 5101) in den Mittelpunkt

Die Zahlen sind gestiegen: Nach einem coronabedingten Rückgang nahm in den Jahren nach der Pandemie die Anzahl an Verdachtsmeldungen auf eine berufsbedingte Hautkrebserkrankung wieder zu und lag 2024 laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bei rund 7.800 (2022: 6.700). Besonders gefährdet sind Outdoorworker wie Beschäftigte aus den Bereichen Straßenbau, Dach-, Garten- und Landschaftsbau, Land- und Forstwirtschaft, Bäderbetriebe, Weinbau, Schifffahrt- und Tourismus, aber auch Briefträgerinnen und Briefträger und Angestellte im öffentlichen Dienst wie Grünanlagenbedienstete.

Was viele von ihnen nicht wissen: Laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine kostenlose arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs anzubieten. Auf diese sogenannte Angebotsvorsorge machen Hautärztinnen und Hautärzte anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „haut+job“ vom 10.-16. November aufmerksam.

Wer kann zur Angebotsvorsorge?

Konkret definiert die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3, für wen das Angebot gilt. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Vorsorge anbieten, wenn diese 

  • im Zeitraum von April bis September zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ) 

  • mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag

  • an mindestens 50 Arbeitstagen im Freien tätig sind. 

  • Bei Arbeiten im Schatten ist eine Angebotsvorsorge ab einer Dauer von mindestens 2 Stunden anzubieten. 

Die Angebotsvorsorge kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner führen die Beratung und die Untersuchung durch und werden bei unklaren Hautbefunden den Rat einer Hautärztin oder eines Hautarztes einholen.

Zweite Aktionswoche Januar 2026

In der zweiten Aktionswoche vom 19.-25. Januar 2026 stehen berufsbedingte Hauterkrankungen wie Handekzeme im Mittelpunkt. Diese zählen seit Jahren zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Allein 2024 wurden laut DGUV über 14.000 Verdachtsanzeigen gemeldet. Besonders betroffen sind Berufsgruppen wie Pflegekräfte, das Frisörhandwerk, Beschäftigte in Gastronomie, Reinigung oder Metallverarbeitung.

Mit dem Fokus auf Ekzeme im Januar will die haut+job-Kampagne nicht nur Präventionsmaßnahmen bekannt machen, sondern auch die Meldekompetenz in Praxen und Betrieben stärken. Ziel ist es, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zu erreichen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Berufskrankheit chronisch wird.

Umfangreiches Kampagnen-Material

Der BVDD stellt für beide Aktionswochen erneut umfangreiches Material bereit. Neben Kampagnenpostern und Patientenflyern für teilnehmende dermatologische Praxen gibt es kurze, zielgruppenspezifische Aufklärungsvideos – für Dermatologinnen und Dermatologen sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner beispielsweise zum Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft und für potenziell Betroffene zu den ersten Schritten bei Verdacht auf eine Berufskrankheit. Begleitet wird die Aktion durch eine Social-Media-Kampagne auf Instagram sowie die neu überarbeitete Website www.haut-und-job.de, die Informationen zu Hautschutz, Prävention und Meldung bündelt.

 

Über die Kampagne „haut+job“

Die bundesweite Aktionswoche „haut+job“ ist Teil der gesamteuropäischen Initiative „Healthy Skin@Work“ unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) mit dem Ziel, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Aktionswoche steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicher Hauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. Die haut+job-Kampagnenwebsite unter www.haut-und-job.de hält die wichtigsten Informationen rund um berufsbedingte Hauterkrankungen bereit. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und dem Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) getragen.

 

 

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