G-BA Aufwand beim Hautkrebsscreening steigt deutlich

Gesundheitspolitik

BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ändert die Evaluation des Hautkrebsscreenings. Auf die beteiligten Hausärzte und Dermatologen kommt ein erhöhter Dokumentationsaufwand zu. Damit zieht der G-BA Konsequenzen aus der Erstevaluation des Hautkrebsscreening für den Zeitraum von 2009 bis 2013 durch das BQS-Institut.

Bei der Erstuntersuchung durch Allgemeinmediziner, hausärztlich tätige Internisten, Praktische Ärzte und und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung werden zwei neue Dokumentationsparameter eingeführt: "Verdachtsdiagnose ja/nein" und:  "Screening-Teilnehmer wird an einen Dermatologen verwiesen ja/nein".

Mit dieser Ergänzung sollen die Übergänge eines Patienten vom Hausarzt zum Dermatologen besser nachvollzogen werden können, heißt es dazu in den vom G-BA veröffentlichten „Tragenden Gründen“. Und weiter: „Der hausärztliche Dokumentationsdatensatz enthielt bisher keine Informationen dazu, ob eine Überweisung an einen Dermatologen erfolgte, was in der Evaluation zu einer Informationslücke führte.“ Im Jahr 2013 sei beispielsweise bei 133.676 hausärztlichen Patienten und Patientinnen ein Verdacht auf Hautkrebs diagnostiziert worden. Deutlich mehr Personen (211.178) seien im gleichen Jahr aber bei einem Dermatologen vorstellig geworden, bei denen laut Dokumentation eine Überweisung vorlag. Gleichzeitig sollen in Zukunft als weitere Verdachtsdiagnosen des Hausarztes die Felder „anderer Hautkrebs“ und „sonstiger dermato- logisch abklärungsbedürftiger Befund“ ergänzt werden, um weitere Gründe für eine Überweisung erfassen zu können.

Bei einer Erstuntersuchung und auch der nachfolgenden Abklärung durch Dermatologen wird der Datensatz um zwölf neue Parameter erweitert. So soll grundsätzlich geklärt werden, ob der Patient auf Überweisung kommt, ob vor der Überweisung seitens des Dermatologen bereits ein HKS erfolgt ist und ob dem Dermatologen eine „Angabe der Verdachtsdiagnosen des überweisenden Arztes differenziert nach den Hautkrebsarten“ seitens des Erstuntersuchers vorliegen.

Durch die Aufnahme der Kategorie „Biopsie zu Verdachtsdiagnose entnommen oder Exzision durchgeführt (ja/nein)“ kann der Dermatologe dokumentieren, ob eine Biopsie oder eine Exzision stattgefunden hat. Die Folgefelder ermöglichen dann konkretere Angaben zur Anzahl der entnommenen Biopsien oder zur anderweitigen Therapie. In der bisherigen Dokumentation fehlen diese Angaben.

Das bislang bereits vorgesehene Grading des histopathologischen Befunds soll in Zukunft weiter ausdifferenziert werden, mit dem Ziel, „eine einheitliche Dokumentation und damit eine gezielte Evaluation ermöglichen“, heißt es in den tragenden Gründen.

Den mit der erweiterten Dokumentation verbundenen Mehraufwand für Bürokratie veranschlagt der G-BA mit 30 Sekunden je Eingangsscreening und mit drei Minuten für die Dokumentation der Dermatologen.

Die zusätzlichen Bürokratiekosten beziffert der G-BA bei einer jährlichen Fallzahl von rund 4,86 Mio. hausärztlicher Erstuntersuchungen Kosten mit zwei Millionen Euro, bei einer jährlichen Fallzahl von rund 3,27 Mio. für Erstuntersuchungen bzw. Abklärungen durch Dermatologen mit geschätzt 8,2 Mio. Euro jährlich, insgesamt also 10,2 Millionen Euro. Berechnungsgrundlage sind Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2016. Mit der Ermittlung dieser Mehrkosten für bürokratischen Aufwand entspricht  der G-BA einem entsprechenden Auftrag des Gesetzgebers.

Nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts fordert BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass für die Dermatologen eine Anpassung der Vergütung beim Hautkrebsscreening, der dem Mehraufwand Rechnung trägt.

Die vollständigen Unterlagen mit weiteren Einzelheiten gibt es auf der Website des G-BA >>hier

Zu den "tragenden Gründen der Entscheidung" führt >>dieser Link

 

blu/BVDD