AOK Rheinland-Pfalz bewegt sich bei der Hautkrebsvorsorge

Gesundheitspolitik

AOK-Chef Bockemühl will Versicherte zuerst zum Hausarzt schicken

Mainz - Die AOK Rheinland-Pfalz plant, die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der "hausarztorientierten integrierten Versorgung" einzuführen. Anspruchsberechtigt wären in Zukunft nach diesem Konzept AOK-Versicherten ab dem 35. Lebensjahr . Sie könnten sich alle zwei Jahre bei einem Hausarzt untersuchen lassen, der sie im Verdachtsfall an einen Hautarzt überweist.

"Sobald der neue Leistungsbaustein mit den regionalen Arztnetzen bzw. überregionalen ärztlichen Verbänden unterzeichnet ist, sollen alle in Frage kommenden Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Rheinland-Pfalz über dieses Zusatzangebot informiert werden," teilt der AOK-Landesverband dazu weiter mit. "Voraussetzung ist, dass der niedergelassene Facharzt an der Hausarztorientierten integrierten Versorgung teilnimmt und dem ergänzenden Modul "Hautscreening" beigetreten ist."
Als Vertragspartner ist die AOK dem Vernehmen nach mit dem Hausärzteverband BDA und Medi im Gespräch. Die KV ist nicht an diesem Vertrag beteiligt. Die Abrechnung der IV-Vergütung soll daher direkt mit der AOK Rheinland-Pfalz erfolgen, wie die AOK auf Nachfrage des BVDD mitteilt.
AOK-Chef Wolfgang Bockemühl hatte kürzlich in der SWR-Sendung Infomarkt erklärt: "Es gibt keine sinnvollen individuellen Gesundheitsleistungen, denn wenn sie sinnvoll wären, würden sie zum Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zählen.“
Infomarkt berichtete zum Thema Selbstzahlerleistungen. Im Brennpunkt standen die Hautkrebs- und die Glaukomvorsorgeuntersuchung sowie die medizinische Zahnreinigung.
In Rheinland-Pfalz müssen AOK-Versicherte eine ganzkörperliche Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs bei einem Hautarzt bislang aus eigener Tasche zahlen. In Sachsen und in einigen anderen Bundesländern hingegen trägt die AOK diese Kosten für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr. Die Versicherten können ohne die Praxisgebühr zahlen zu müssen, den Hautarzt direkt aufsuchen.
Bockemühl unterstrich in der Sendung: Den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung definierten die Krankenkassen nicht allein. Der Gemeinsame Bundesausschuß sei verantwortlich, die Ärzte seien an allen Entscheidungen beteiligt. Im weiteren Studiogespräch warnte der AOK-Mann auf Nachfrage des Moderators abstrakt und ohne konkrete Beispiele zu nennen vor möglichen Risiken medizinischer Leistungen, die von der Kasse nicht übernommen werden. Unsinnige Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise könnten zu Befunden führen, die überflüssige Behandlungen nach sich ziehen.
In den rheinland-pfälzischen Hautarztpraxen schlug der Fernsehbeitrag hohe Wellen. Der BVDD-Landesverband Rheinland-Pfalz bat Bockemühl daraufhin um Stellungnahme. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sind sie der Auffassung, dass das die ganzkörperliche Untersuchung auf Hautkrebs durch den Hauttumorspezialisten erst in dem Augenblick zu einer sinnvollen Leistung wird, in dem sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss als solche in den Leistungskatalog aufgenommen wird? Oder macht nicht auch bereits vor Abschluß dieses inzwischen mehr als zehn Jahre dauernden Prüfverfahrens im GBA eine solche Untersuchung im Interesse der Gesundheit Sinn?“ Und: „Gibt es medizinische Gründe, die gleiche Krebsfrüherkennungsleistung innerhalb des AOK-Bundesverbandes regional unterschiedlich zu bewerten?“