AOK Baden-Württemberg setzt auf hausarztzentrierte Versorgung ohne KV

Gesundheitspolitik

Zwangsjacke: Teilnehmenden Versicherten drohen erhebliche Belastungen

STUTTGART - Zum Aufbau einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73 SGB V wird die AOK Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Hausärzteverband und Medi aufnehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ihr angeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen kommen mit ihrem Angebot nicht zum Zuge.

Die Bietergemeinschaft konnte sich gegen fünf Mitbewerber durchsetzen, „weil deren Konzept sehr überzeugend und gegenüber den anderen Angeboten herausragend ist. Außerdem könnten beide Organisationen zusammen eine flächendeckende, qualitative Versorgung durch Hausärzte sicherstellen“, erläuterte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg zu der Entscheidung sagte.


Laut Hoberg ist die AOK Baden-Württemberg die erste Kasse in Deutschland, die in umfassender Weise von der neuen Möglichkeit des SGB V Gebrauch macht, direkt mit Arztgruppen und nicht wie bisher mit der Kassenärztlichen Vereinigung Versorgungsverträge zu schließen. Einen konkreten Zeitplan wird zur Einführung der HZV wird die AOK nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlichen, in den ersten drei Quartalen bleiben die Versicherten in jedem Fall in der Regel- und ggf. in der Integrierten Versorgung, so die AOK.


Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, hatte im Vorfeld die Vertragsmodalitäten in scharfen Worten als „Zwangsjacke für Ärzte und Patienten“ bezeichnet.  „Eine freie Arztwahl, Behandlung für alle gesetzlich Versicherten ohne Rechnungsstellung, die Therapiehoheit der Ärzte – viele Errungenschaften, die unser kollektivvertragliches System auszeichnen und um die uns andere Länder beneiden, bleiben durch solche Kassen-Knebelverträge auf der Strecke,“ hatte Köhler vor der KBV-Vertreterversammlung unterstrichen und angekündigt, den Fremdkassenausgleich für diesen Vertrag nicht zu bedienen.

 

Dies hätte für AOK-Versicherte, die dem neuen AOL-Vertragsangebot beitreten, die unangenehme Konsequenz, dass sie bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ausserhalb von Baden-Württemberg für die Behandlungskosten in Vorleistung treten müssten, wie Köhler erläuterte. Der  örtlichen KV empfahl der KBV-Chef, ebenso auch den ärztlichen Notdienst für Teilnehmer an der hausarztzentrierten Versorgung nur noch gegen Vorauszahlung und nachfolgende Kostenerstattung durch die Krankenkasse zur Verfügung zu stellen.