Statement 7

Die dermatologische Versorgung mit digitalen Anwendungen soll dem hohen fachärztlich-dermatologischen Standard folgen und von entsprechend qualifizierten Ärzten geführt werden.

Erläuterung:

Digitale Versorgung darf nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Es ist deshalb immer der Facharztstandard, so wie er im Medizinrecht Verwendung findet, zu fordern. Er entspricht dem jeweils gültigen anerkannten und gesicherten Standard der Medizin zum jeweiligen Zeitpunkt der zu beurteilenden Behandlung oder Diagnostik. Die Qualifikation der Ärzte soll dabei digitale Kompetenzen umfassen.