Statement 5

Die Nutzenbewertung digitaler Anwendungen soll sich sowohl am medizinischen Nutzen als auch an patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserung orientieren. Die dafür notwendigen Daten sollen bereitgestellt werden.

Erläuterung:

Oberste Maxime bei der Implementierung von digitalen Anwendungen soll die Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten sein. Abhängig vom Funktionsumfang der Anwendung sind diese im Bereich medizinischer Nutzen und/oder als patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen abgebildet. Diese müssen anhand wissenschaftlicher Standards des EBM klar nachgewiesen sein.
Neben dem patientenseitigen Nutzen soll auch der Nutzen für Dermatologen, andere Leistungserbringer (z. B. Hausärzte), für die gesetzlichen, privaten und BG-lichen Krankenversicherungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser) mitbetrachtet werden. Diese sollen jedoch eine untergeordnete Rolle bei der Nutzenbewertung einnehmen.
Digitalisierung als Selbstzweck nimmt unnötig Ressourcen in Anspruch und kann sogar schädlich für die Versorgungsqualität sein.