Zehn Thesen zur Digitalen Dermatologie

Statement 1

Die Digitale Dermatologie soll sich in den nächsten Jahren unter Mitgestaltung aller Akteure zu einer der tragenden Säulen in der Gesundheitsversorgung von Haut- und Geschlechtskrankheiten weiterentwickeln, um die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Erläuterung

Statement 2

Digitale Dermatologie soll auf Wirkungs- und Sicherheitsnachweisen im Sinne der evidenzbasierten Medizin beruhen.

Erläuterung

Statement 3

In Nutzen und Sicherheit geprüfte KI-basierte Medizinprodukte sollen in die dermatologische Regelversorgung aufgenommen werden.

Erläuterung

Statement 4

Für die optimierte Integration der digitalen Anwendungen in die Dermatologie sind neben Nutzen- und Risiko-Bewertungen auch gesundheitsökonomische Zusatzanalysen notwendig.

Erläuterung

Statement 5

Die Nutzenbewertung digitaler Anwendungen soll sich sowohl am medizinischen Nutzen als auch an patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserung orientieren. Die dafür notwendigen Daten sollen bereitgestellt werden.

Erläuterung

Statement 6

Die Leitlinie Teledermatologie sollte zukünftig zu einer Leitlinie Digitale Dermatologie weiterentwickelt werden und mit wachsender Evidenz insbesondere die Bereiche Health Apps, Digitale Gesundheitsanwendungen, Sensorik, Smart Medical Devices, Artificial Intelligence (AI), Big Data, Robotik und Virtual/Augmented Reality berücksichtigen.

Erläuterung

Statement 7

Die dermatologische Versorgung mit digitalen Anwendungen soll dem hohen fachärztlich-dermatologischen Standard folgen und von entsprechend qualifizierten Ärzten geführt werden.

Erläuterung

Statement 8

Für den Einsatz von qualitätsgesicherten Verfahren der digitalen Dermatologie sollen sich die Akteure im Gesundheitswesen für eine hinreichende Incentivierung auf politischer Ebene einsetzen.

Erläuterung

Statement 9

Die politischen Akteure und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen müssen dafür Sorge tragen, dass digitale Technologien deutschlandweit mit gleich hoher Qualität erreichbar sind.

Erläuterung

Statement 10

Die Qualifizierung von Ärzten und medizinischem Fachpersonal im Bereich digitaler Verfahren soll deutlich stärker als bisher in die Aus-, Weiter- und Fortbildung implementiert werden.

Erläuterung

Die S2k-Leitlinie „Teledermatologie“

Die Leitlinie richtet sich an Dermatologinnen und Dermatologen sowie an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner. Die Empfehlungen gelten grundsätzlich sowohl für die ambulante als auch für die stationäre und für die sektorenübergreifende Versorgung. Beachtet werden sollte, dass ein Großteil der internationalen Studien zur Teledermatologie im ambulanten Bereich durchgeführt wurde.

Zielsetzung

  • Ziel der Leitlinie Teledermatologie ist eine verbesserte Versorgung durch Dermatologinnen und Dermatologen unter Einbindung von Teledermatologie. 
  • Auf der Basis von Evidenzrecherchen und Expertenerfahrung wird eine Bewertung der Teledermatologie bei häufigen dermatologischen Erkrankungen vorgenommen.
  • Die Empfehlungen der Leitlinie beziehen sich auf verschiedene Verfahren der Teledermatologie bei definierten Erkrankungen. Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Verfahren technisch, organisatorisch und personell sachgerecht eingesetzt werden.
  • Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht die teledermatologische Versorgung von Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis und Hautkrebs sowie von akuten und chronischen Wunden. 
  • Darüber hinaus gibt die Leitlinie Empfehlungen für weitere dermatologische Anwendungsbereiche der Telemedizin.

Methodik

  1. Die Leitlinie wurde aufbauend auf die systematische Literaturrecherche und Evidenzzusammenfassung des Leitfadens zur Teledermatologie erstellt. Für weitere Details zur Recherche und zur Evidenz siehe dort.
  2. Im Rahmen einer Konsensuskonferenz am 14.11.2019 in Berlin wurden die Vorschläge der Empfehlungen und Kernaussagen unter Verwendung eines nominalen Gruppenprozesses konsentiert.
  3. Einige Empfehlungen konnten im Rahmen der Konsensuskonferenz nicht final verabschiedet werden. Diese Empfehlungen wurden in einer Abstimmungsrunde im Delphi Verfahren nachträglich konsentiert.
  4. Die vorliegende Fassung der Leitlinie wurde am 04.02.2021 nach Prüfung durch die 2+2-Kommission der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen final angenommen.

Fazit

Als stark visuell geprägtes Fach eignet sich die Dermatologie hervorragend für telemedizinische Anwendungen. Die S2k-Leitlinie Teledermatologie schafft zum ersten Mal eine wissenschaftlich gesicherte Basis für Anwendungen der Teledermatologie und ist damit ein wichtiger Schritt zur Implementierung moderner Verfahren in den Versorgungsalltag von Dermatologinnen und Dermatologen. Diese erhalten mit der Leitlinie die Gelegenheit, sich qualitätsgesichert über die teledermatologische Versorgung von häufigen Hauterkrankungen zu informieren. 

 

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