Richtiger Sonnenschutz leicht gemacht

Die EU-Kommission will dem Verbraucher helfen, sich auf dem Markt der Sonnenschutzmittel besser zurecht zu finden. Sie hat daher bereits im September 2006 den Herstellern empfohlen, die Lichtschutzfaktorinflation nicht weiter voranzutreiben.

Wer nicht alt aussehen will, sollte auf den UVA-Schutz achten

BRÜSSEL - Die EU-Kommission will dem Verbraucher helfen, sich auf dem Markt der Sonnenschutzmittel besser zurecht zu finden. Sie hat daher bereits im September 2006 den Herstellern empfohlen, die Lichtschutzfaktorinflation nicht weiter voranzutreiben.

Einfacher und übersichtlicher sollen vielmehr Sonnenschutzcremes und Gels klassifiziert werden in vier Klassen: geringer Schutz (LSF 6 bis 10), mittlerer Schutz (LSF 15 bis 21), hoher Schutz (LSF 30 bis 50) und sehr hoher Schutz (mehr als LSF 50).
Zugleich hat die Kommission erstmals eine klare Empfehlung zum Schutz vor UVA-Strahlung ausgesprochen: Sonnenschutz-Produkte müssen sowohl gegen UVA- als auch gegen UVB-Strahlen schützen. Und: die UVA-Filterwirkung muss mindestens ein Drittel des ausgewiesenen UVB-Lichtschutzfaktors erreichen. Nur solche Waren dürfen als Sonnenschutzprodukt ausgewiesen werden und erhalten auch das neu geschaffene Gütezeichen, ein großes UVA im Kreis.
Hintergrund: Die UVA-Strahlung wird bereits seit 1992 von der International Agency for Cancer Research als Krebs auslösend klassifiziert. Unter anderem haben mehrere Studien ergeben, dass häufige Solariumsbesuche das Melanomrisiko erhöhen können. UVA-Strahlen sind darüber hinaus für die Hautalterung verantwortlich. Die noch agressiveren und gleichfalls Hautkreb auslösenden UVB-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein, führen zu Sonnenbränden und schädigen die Erbinformationen in der Zelle.
Viele Hersteller haben sich bislang am so genannten australischen Standard orientiert, dem zufolge bei Produkten mit niedrigem LSF ein adäquater UVA-Schutz besteht. Mit steigendem LSF hingegen wird der UVA-Schutz jedoch nicht parallel zum UVB-Schutz weiter erhöht.
Und noch eins ist der EU-Kommission wichtig: „Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen,“ heißt es in den Empfehlungen. Daher auch die ergänzenden Hinweise für die Sommersonnenzeit.

  • Intensive Mittagssonne vermeiden.
  • Sonnenschutz bereits vor dem Sonnen auftragen.
  • Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser.
  • Sonnenschutzmittel großzügig auftragen. Die EU empfiehlt für ein einmaliges Eincremen des gesamten Körpers bei einem Erwachsenen sechs Teelöffel (35 g) und warnt: Bei zu geringen Mengen verringert sich die Schutzleistung.
  • Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Darüber hinaus einen besonders intensiven Sonnenschutz mit einem hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer als 25) und zusätzlich auch textilen Lichtschutz verwenden, um Sonnenbrände wirksam zu vermeiden.