Keine Entscheidung zur ambulanten Balneo-Phototherapie

Die Hängepartie bei der Einführung der ambulanten Balneo-Phototherapie geht weiter. Die bereits für 1. Juli 2010 von KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler in Aussicht gestellte Regelung, ist bislang im Bewertungsausschuss noch nicht zustande gekommen. „Am 12. und 13. Juli geht es weiter", heißt es dazu bei der KBV. Damit dürfte die Einführung zum 1. Juli als Kassenleistung zunächst vom Tisch sein. Strittig ist dem Vernehmen nach die Leistungslegendierung.

Nächste Runde am 12./13. Juli

BERLIN - Die Hängepartie bei der Einführung der ambulanten Balneo-Phototherapie geht weiter. Die bereits für 1. Juli 2010 von KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler in Aussicht gestellte Regelung, ist bislang im Bewertungsausschuss noch nicht zustande gekommen. „Am 12. und 13. Juli geht es weiter", heißt es dazu bei der KBV. Damit dürfte die Einführung zum 1. Juli als Kassenleistung zunächst vom Tisch sein. Strittig ist dem Vernehmen nach die Leistungslegendierung.

Für gesetzlich krankenversicherte Schuppenflechtekranke hat die weitere Verschiebung folgende Konsequenzen: Die aBP wird bis auf Weiteres nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) analog der Bestrahlung Neugeborener (Ziffer 566a, mit Steigerungsfaktor ca. 52 – 55 Euro) je Sitzung abgerechnet.

 

Die Versicherten haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung als GKV-Leistung. Eine Reihe von Krankenkassen übernehmen die GOÄ-Rechnung voll und ganz, andere nur einen Teilbetrag.