Falsche Hoffnungen bei Schuppenflechtekranken geweckt

Für erheblichen Wirbel hat ARD-Autor Klaus Martens mit seinem Fernsehbeitrag „Heilung unerwünscht“ bei Hautkranken und Dermatologen gesorgt. Martensen behauptet in seinem Beitrag, die Pharmaindustrie blockiere die Markteinführung der an der Bochumer Hautklinik entwickelten „Regividerm-Creme“ bestehend aus Anteilen von Vitamin B12 und Avocadoöl zur Behandlung von Neurodermitis und Schuppenflechte als Medizinprodukt, um den Umsatz ihrer teuren Arzneimittel nicht zu schmälern.

DPB reklamiert mangelnde Sorgfallspflicht bei ARD-Beitrag: „Heilung unerwünscht"

HAMBURG - Für erheblichen Wirbel hat ARD-Autor Klaus Martens mit seinem Fernsehbeitrag „Heilung unerwünscht“ bei Hautkranken und Dermatologen gesorgt. Martensen behauptet in seinem Beitrag, die Pharmaindustrie blockiere die Markteinführung der an der Bochumer Hautklinik entwickelten „Regividerm-Creme“ bestehend aus Anteilen von Vitamin B12 und Avocadoöl zur Behandlung von Neurodermitis und Schuppenflechte als Medizinprodukt, um den Umsatz ihrer teuren Arzneimittel nicht zu schmälern.

„Dieser ARD-Bericht ist barer Unsinn“, erbost sich PD Dr. Thomas Rosenbach. Der Osnabrücker Hautarzt ist Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Psoriasis Bundes (DPB). „Die Psoriasis ist wissenschaftlich unbestritten eine multigenetische chronische System-Erkrankung. Nach dem derzeitig weltweit verfügbaren medizinischen Wissen ist eine Psoriasis nicht heilbar. Es gibt auch keinen medizinischen Goldstandard zur äußerlichen Kortison-Behandlung einer Psoriasis, wie der Autor behauptet.“

Der DPB reklamiert in einer Presseerklärung Verstöße gegen den Pressekodex und hat Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Der Bericht des ARD-Fernsehens verstoße gegen den publizistischen Grundsatz, bei Berichten über medizinische Themen eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen erwecken könnte, und verweist auf Ziffer 14 des Pressekodex, wonach Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, nicht als nahezu abgeschlossen dargestellt werden sollten.

Weiter heißt es wörtlich in der DPB-Presseerklärung: „Tatsächlich hat das genannte Präparat nicht den Status eines Medikamentes. Der Beweis der Wirksamkeit nach den medizinisch anerkannten Standards (placebo-kontrollierte, multizentrische Doppelblindstudie) steht noch aus. Es existieren lediglich zwei Anwenderstudien, deren Ergebnisse selbst die durchführenden Ärzte ‚zurückhaltend’ beurteilten.“

Die ARD könne sich nicht von dem Anschein frei sprechen, Werbung für ein Produkt zu machen. Er dränge sich der Verdacht auf, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu Marketingzwecken missbraucht wurde, da mit der Berichterstattung zeitnah ein Buch des Autors zum Thema erscheint und das Kosmetikum Anfang November in den deutschen Markt eingeführt wird.

Der DPB hat den Vorsitzenden der ARD-Intendanten aufgefordert, sich mediengerecht, öffentlich für die Missachtung publizistischer Grundsätze bei den Menschen mit Schuppenflechte zu entschuldigen.