Anspruchsvolle Versorgung bleibt gesichert

Positiv wertet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Einigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Weiterentwicklung der so genanten „Heilmittel-Richtlinie” in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Niemand muss befürchten, dass er künftig nicht mehr ausreichend mit Heilmitteln versorgt wird. Die neuen Richtlinien verbessern die Situation sogar,“ erklärte die KBV nach Abschluss der Verhandlungen im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die in den Anhörungen vorgebrachten Bedenken von Patienten- und Behindertenverbänden seien berücksichtigt worden. Insbesondere chronisch kranke Patienten würden noch besser versorgt. Kurzfristig Erkrankten böten die neuen Richtlinien eine notwendige Hilfestellung. Einzelheiten sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

KBV wertet Einigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen positiv

BERLIN - Positiv wertet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Einigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Weiterentwicklung der so genanten „Heilmittel-Richtlinie” in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Niemand muss befürchten, dass er künftig nicht mehr ausreichend mit Heilmitteln versorgt wird. Die neuen Richtlinien verbessern die Situation sogar,“ erklärte die KBV nach Abschluss der Verhandlungen im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die in den Anhörungen vorgebrachten Bedenken von Patienten- und Behindertenverbänden seien berücksichtigt worden. Insbesondere chronisch kranke Patienten würden noch besser versorgt. Kurzfristig Erkrankten böten die neuen Richtlinien eine notwendige Hilfestellung. Einzelheiten sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Die Heilmittel-Richtlinien regeln, wann und wie oft ein Arzt Heilmittel (Krankengymnastik, Massage, Sprach- oder Ergotherapie) verschreiben kann. Zur Orientierung legen sie eine Gesamtverordnungsmenge fest, die sich nach dem Behandlungsbedarf der jeweiligen Erkrankung richtet. Die neuen Richtlinien ermöglichen dem Arzt einen flexiblen Umgang mit der Verordnungsmenge. Wenn es medizinisch nötig ist, kann der Arzt auch darüber hinaus verordnen. Eine enge Kommunikation zwischen Arzt und Therapeut ermöglicht schwer kranken Patienten außerdem eine ununterbrochene und langfristige Versorgung mit Heilmitteln.

Nach Ansicht der Kassen und der KBV tragen die Richtlinien dazu bei, die finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen gezielt einzusetzen. Das sei im Interesse aller Beitragszahler. Auch in Zeiten wirtschaftlich begrenzter Mittel könne jeder sicher sein, die Heilmittel zu bekommen, die er benötige. Stimmt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung den neuen Heilmittel-Richtlinien zu, treten diese am 1. April 2004 in Kraft.