Ausgabe 12/2018 • Infektionsschutz Impfen – auch in der Hautarztpraxis!

AACHEN (abd) – Sollte auch bei Neurodermitis geimpft werden? Begünstigt Impfen die Entwicklung von Allergien? Rund um das Impfen gibt es viele Fragen, bei denen der Hautarzt mit Rat und Tat helfen kann. So hat aktuell die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) für alle Personen ab 60 Jahren empfohlen.

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Impfungen zählen zu den bedeutendsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird ein umfangreiches Impfprogramm empfohlen, um vor zahlreichen Infektionskrankheiten zu schützen. Meist ist zwar der Kinder- oder der Hausarzt der Ansprechpartner rund ums Impfen. „Es gehört jedoch auch zu den Aufgaben des Hautarztes, auf einen vollständigen Impfschutz seiner kleinen und großen Patienten entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zu achten und auf mögliche Impflücken aufmerksam zu machen“, betont Prof. Dr. Amir Yazdi, Direktor der Klinik für Dermatologie und Allergologie der Uniklinik RWTH Aachen. Aus dermatologischer Sicht interessant sei momentan die Entwicklung von neuen Impfstoffen gegen Herpes zoster, so Prof. Yazdi. Die meisten älteren Menschen haben in ihrer Kindheit eine Windpocken-Infektion durchgemacht. Nach der Windpocken-Erkrankung verbleiben Varicella-Zoster-Viren in Nervenzellen, die noch Jahrzehnte später wieder aktiv werden können. Dann kann sich eine Gürtelrose entwickeln. „Das Besondere der Herpes-zoster-Impfung ist, dass sie nicht vor der Erstinfektion schützt, sondern vor dem Auftreten einer späteren Erkrankung durch Reaktivierung der Viren“, erläutert Prof. Yazdi.


Die Windpocken-Impfung zählt längst zum Impfprogramm für Kinder sowie für bestimmte Risikogruppen im Erwachsenenalter. Zudem wurde für Menschen ab 50 Jahren sowohl ein Lebendimpfstoff als auch ein Totimpfstoff gegen Herpes zoster zugelassen. Seit neuestem empfiehlt nun die STIKO allen Personen ab 60 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) mit dem Totimpfstoff als Standard. Für Personen mit Grunderkrankungen oder Immunschwäche wird zu diesem Schutz bereits ab einem Alter von 50 Jahren geraten. Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird hingegen von der STIKO derzeit nicht als Standardimpfung empfohlen. Wer an einer Herpes zoster-Impfung interessiert ist, sollte sich beim Dermatologen beraten lassen.


Im Allgemeinen sind in Deutschland die Impfraten bei Säuglingen und Kleinkindern gut. „Manche Eltern sehen jedoch von einer Impfung ab, weil sie zu Unrecht die Verschlechterung einer Neurodermitis oder ein erhöhtes Allergierisiko befürchten“, berichtet Prof. Yazdi. Der Hautarzt kann Eltern beruhigen: Ekzeme und andere Hauterkrankungen sind ebenso wie lokale Hautinfektionen oder eine äußerliche Therapie kein Grund, auf Impfungen zu verzichten. Auch Kinder mit atopischen Erkrankungen wie Neurodermitis (atopische Dermatitis), Heuschnupfen (allergische Rhinitis) oder allergischem Asthma sollten gemäß den STIKO-Empfehlungen geimpft werden. Manche Impfungen sind gerade bei chronischen Erkrankungen besonders wichtig.


Das Risiko für Allergien und atopische Erkrankungen wird durch Impfungen nicht erhöht. Daten der KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland weisen sogar darauf hin, dass Kinder, die im ersten Lebensjahr das vollständige Impfprogramm erhalten haben, später seltener Heuschnupfen entwickeln. Hautärzte können auch dazu beitragen, Neuerungen im empfohlenen Impfprogramm bekannter zu machen. „Zu den aktuellen Impfempfehlungen, die aus dermatologischer Sicht von Interesse sind, zählt die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV)“, so Prof. Yazdi. Verschiedene HPV-Typen können Feigwarzen, sogenannte Kondylome, vor allem im Anogenitalbereich hervorrufen. Andere HPV-Typen, insbesondere HPV 16 und 18, können Gebärmutterhalskrebs, aber auch Karzinome an Anus, Penis und im Mund-Rachen-Raum verursachen.


Um Erkrankungen durch die wichtigsten HPV-Typen vorzubeugen, empfiehlt die STIKO die Impfung schon seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 nun auch für Jungen im Alter zwischen neun und 14 Jahren. Die Impfung sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr und damit einer möglichen Ansteckung mit HPV abgeschlossen sein.


Für die Impfung stehen ein Zweifach-Impfstoff gegen HPV 16 und 18 sowie ein Neunfach-Impfstoff zur Verfügung, der sich außerdem gegen fünf weitere krebsauslösende HPV-Typen sowie gegen HPV 6 und 11 richtet, die Kondylome hervorrufen. Bislang sei die Akzeptanz der HPV-Impfung noch nicht zufriedenstellend, so Yazdi. Jugendliche bzw. ihre Eltern sollten den nächsten Arztbesuch nutzen, um sich über die HPV-Impfung zu informieren.


Erwachsene versäumen nicht selten notwendige Auffrischimpfungen beispielsweise gegen Tetanus und Diphtherie, die routinemäßig alle zehn Jahre fällig sind. Tetanus-Bakterien können schon bei geringfügigen Schädigungen der Haut eindringen und eine lebensbedrohliche Erkrankung, den sogenannten Wundstarrkrampf, hervorrufen. Hautärzte, Allgemeinmediziner oder Chirurgen werden daher bei Wunden oder Verletzungen stets nach dem Tetanus-Impfschutz fragen und diesen gegebenenfalls auffrischen. Deshalb empfiehlt es sich, den Impfausweis mitzunehmen, in dem alle Impfungen dokumentiert werden.