Zusatzverträge Erweiterte Vorsorge für Organtransplantierte

Hautarztnews

Bahn BKK und Novitas vereinbaren mit dem BVDD Zusatzverträge zum Hautkrebsscreening

Die Versicherten der Bahn-BKK erhalten demnach vom 1. Januar 2015 an ab 16 Jahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre die Möglichkeit, eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem teilnehmenden Hautarzt oder einer Hautärztin vornehmen zu lassen. Bei Versicherten ab 35 Jahren bleibt es bei der gesetzlichen Regelung mit einer Zweijahres-Frequenz.

Der Neuvertrag mit der Novitas BKK ist von sofort an gültig. Versicherte der Novitas BKK erhalten demnach ohne Altersbeschränkung einmal jährlich die Möglichkeit, eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem teilnehmenden Hautarzt oder Hautärztin – bei Versicherten ab 35 Jahre im Wechsel mit dem gesetzlichen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening (Abrechnung über die Krankenversicherungskarte mit der jeweiligen KV) in Anspruch zu nehmen.

Neu und bislang einmalig in Deutschland ist eine ergänzende Bestimmung in beiden Verträgen: demnach erhalten Versicherte altersunabhängig nach einer Transplantation wegen des erhöhten Hautkrebsrisikos Anspruch auf eine halbjährliche Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte Anfang des Jahres den Antrag des BVDD abgelehnt, eine dichtere Nachsorge für diese besonders gefährdete Risikogruppe als Versorgungsinnovation nach § 137e SGB V einzuführen.

„Wir haben in beiden BKKen Partner gefunden, die bereit sind, auch neue Wege zu gehen, um ihren Versicherten den bestmöglichen Schutz zur Früherkennung von Hautkrebs zu bieten. Die jetzt abgeschlossenen Verträge sind mustergültig und könnten zum Maßstab für viele andere Krankenkassen werden, die angesichts der anhaltend hohen Hautkrebsrisiken mehr bieten wollen", bewertet BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass den Vertragsabschluss positiv. Er hatte für den BVDD die Vertragsverhandlungen geführt.

Zum Leistungsumfang zählen in beiden Vertragswerken die umfassende Beratung des Versicherten über das Ergebnis der Untersuchung, der „Hinweis auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen“ und die vollständige Dokumentation der Untersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählt auch ein Hinweis auf dem Teilnahme-/Abrechnungsbogen für die Krankenkasse, ob der Versicherte den Risikogruppen „transplantierte Person“ bzw. „Berufskrankheit“ zugeordnet werden kann.

Bei der Novitas BKK sind in der Vergütung in Höhe von 30 Euro die Kosten für die gegebenenfalls medizinisch notwendige auflichtmikroskopische Untersuchung eingeschlossen. Bei der Bahn-BKK kann der Versicherte diese als Selbstzahlerleistung auf Wunsch hinzuwählen. Die Bahn-BKK vergütet im Leistungsfall 25 Euro.

BKK-Versicherte, die das neue Angebot ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen wollen, sind nach den Bestimmungen des Bundesversicherungsamtes verpflichtet, eine Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen. Die vorherige Aufklärung und die Einschreibung nehmen die am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzte vor. Um den Anforderungen des Vertrages (Einhaltung des Sozialdatenschutzes, zentrales Abrechnungs- und Datenmanagement, elektronischer Datenträgeraustausch)  gerecht zu werden, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über die BFS health finance (BFS) als Dienstleister. Hierzu ist auch seitens des Arztes eine schriftliche Beauftragung von BFS für die Abrechnung der Facharztverträge erforderlich. Dazu gibt es im Internet online das erforderliche Dokument, das ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben an BFS gesendet werden muss. „BVDD und BFS haben die Vertragsunterlagen unter Beachtung des erforderlichen Sozialdatenschutzes abgestimmt, und ermöglichen so allen teilnehmenden Dermatologen einen schnellen und unkomplizierten Einstieg", unterstreicht BVDD-Vizepräsident Gass.