Berliner KV-Vorstände überstehen Abwahlverfahren

Hautarztnews

Erforderliche Zweidrittel-Mehrheit knapp verfehlt

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hatte in ihrer 47. Sitzung über die Anträge auf Amtsenthebung der drei Vorstandsmitglieder abzustimmen. Für die Abwahl der einzelnen Vorstandsmitglieder wäre jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung erforderlich gewesen. In der Sitzung waren 37 Vertreter anwesend. Zweidrittel entsprachen damit 25 Stimmen: 21 VV-Mitglieder stimmten für die Abwahl von Prehn, jeweils 20 für die Absetzung von Kraffel und Bratzke.

Hautarzt Bratzke fuhr noch in der Nacht nach der Vertreterversammlung in Urlaub und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Einzig Prehn gab per Pressemitteilung eine persönliche Erklärung ab und wertete das Ergebnis trotz der deutlichen Mehrheit, die gegen sie gestimmt hatte, als Zeichen des Vertrauens. „Ich danke denjenigen, die mir zutrauen, mich in der verbleibenden Amtszeit weiter für die Berliner Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten einzusetzen. So wie ich es immer getan habe. Ich freue mich auf eine Rückkehr zur Sacharbeit“, heißt es darin wörtlich.

Ob eine gute Zusammenarbeit in der Vertreterversammlung bis zur Neuwahl Anfang 2017 möglich ist, scheint jedoch fraglich. Hintergrund des gescheiterten Abwahlverfahrens ist die seit vier Jahren schwelende Übergangsgeldaffäre, für die sich die drei Vorstände noch vor Gericht verantworten müssen, sowie offene Fragen zu Honorarrückstellungen und -lücken in der KV Berlin. Dipl.-Med. Mathias Coordt, Vorsitzender des NAV Virchow-Bundes Berlin Brandenburg und als Mitglied der Berliner Vertreterversammlung einer der wortführenden Kritiker des KV-Vorstands, sah zuletzt in einem Interview mit dem ärztlichen Nachrichtendienst (änd) schwarz für die Zukunft der Selbstverwaltung in der Hauptstadt.

Coordt hofft, dass der Vorstand nun von sich aus den Hut nimmt. „Wir haben leider eine Situation, die in jedem Parlament – im Bund, im Land, in der Kommune – dazu führen würde, dass ein Amtsträger gehen muss“, sagte er gegenüber dem änd. Nur in der kassenärztlichen Selbstverwaltung sei das nicht der Fall. „Ich glaube nicht“, so Coordt weiter, „dass ein Vorstand weiterarbeiten kann, wenn ihm von der Mehrheit seines Aufsichtsorgans das Vertrauen entzogen ist.“ Er bleibe im Amt, mehr nicht.