Offene Sprechstunden Überstürzte Einführung belastet Hautarztpraxen und Patienten

BerlinPressemitteilung

Ab dem 1. September müssen auch Hautärzte fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten – nicht zusätzlich zu den seit Mai geltenden 25 Wochenstunden Sprechzeit, die niedergelassene Ärzte für gesetzlich versicherte Patienten zur Verfügung stellen müssen, sondern innerhalb dieser Zeit. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert die kurze Frist für die Umsetzung der Vorgabe als völlig unzumutbar für die vielen bereits bis ins kommende Jahr ausgebuchten Hautarztpraxen.

Die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgeschriebene Einführung von fünf offenen Sprechstunden pro Woche ab dem 1. September 2019 führt zu erheblichen Problemen beim Terminmanagement vieler Hautarztpraxen. Da die Sprechstunden, in denen Patienten ohne Terminvereinbarung kommen können, innerhalb der regulären und zumeist weit im Voraus ausgebuchten GKV-Sprechstundenzeit liegen sollen, ist das Chaos vorprogrammiert. Viele bereits einbestellte Patienten müssen jetzt umbestellt werden, um Kapazitäten für die offenen Sprechstunden zu schaffen. „Die kurze Frist, die Praxisinhabern bleibt, um die geforderten offenen Sprechstunden im Terminkalender unterzubringen, zeigt deutlich, dass die politisch Verantwortlichen den Bezug zur Versorgungsrealität in den Praxen längst verloren haben“, so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Am 19. Juni hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festgelegt, dass auch Dermatologinnen und Dermatologen offene Sprechstunden anbieten müssen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Terminkalender bei vielen Hautarztpraxen aber bereits bis in das nächste Jahr hinein ausgebucht.

Dermatologinnen und Dermatologen zählen zu den Fachgruppen mit den meisten Patientenkontakten. Gleichzeitig sind bundesweit nur rund 4.600 Hautärztinnen und Hautärzte ambulant tätig. Gerade langfristig planbare Termine wie für chronisch kranke Patienten, für Hautkrebs-Nachsorgen oder für das gesetzliche Hautkrebsscreening sind häufig auf Monate im Voraus ausgebucht. „Der populistisch motivierte Eingriff in unser Praxismanagement führt zu keinerlei Verbesserung der Versorgung, sondern belastet im Gegenteil das Verhältnis zu denjenigen Patienten, die jetzt neu einbestellt werden müssen“, betont der BVDD-Präsident. 

Hinzu kommen die auch drei Wochen vor dem Stichtag unklaren Ausführungsbestimmungen für die Gesetzesdetails auf Landesebene. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen die Vorgaben des TSVG ganz unterschiedlich um und warten bis auf den letzten Drücker mit Informationen für die Vertragsärzte“, beschreibt Strömer die Situation. „Wenn man uns schon in unserer unternehmerischen Freiheit derart bevormundet, hätte man dies wenigstens handwerklich besser machen und deutlich mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben in den Praxen einräumen müssen.“ So aber werden insbesondere chronisch kranke Patienten, die auf regelmäßige Arzttermine angewiesen sind, für längere Zeit das Nachsehen haben.

 

wha/BVDD