ZI-Studie: VSG-Entwurf taugt nicht für regionale Honorarverhandlungen

Gesundheitspolitik

KBV fordert neue Berechnungsmethode

BERLIN - Wissenschaftler des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) kritisieren die im Regierungsentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) enthaltenen Regelungen zur regionalen Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung als unzureichend und widersprüchlich.

„Die Regierung erkennt den Handlungsbedarf an. Sie hat sich aber für eine kleine Lösung entschieden, die den Anforderungen in vielen Regionen nicht gerecht wird“, erklärte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen anlässlich der Präsentation einer Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Diese untermauert die Forderung der KBV nach einem größeren Verhandlungsspielraum für die regionalen Vergütungsvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen. Grundlage dieser Vereinbarungen sollten nach Auffassung des Zi die schon jetzt im Gesetz aufgeführten Kriterien zur Bestimmung der notwendigen Leistungsmenge sowie eines angemessenen Preises je Leistung sein. Das Gesetz verpflichtet die KVen und die Krankenkassen dazu, die notwendige Leistungsmenge für die Versicherten für ein Jahr im Voraus festzulegen. Hierbei müssten regionale Besonderheiten der Patienten- und Versorgungsstruktur Berücksichtigung finden und spezifische Versorgungsziele einbezogen werden, so die Studie des Zi. Diese Kriterien, so die Wissenschaftler, seien bisher nur unzureichend berücksichtigt worden.

„Entscheidend ist“, so Gassen „dass der vereinbarte Behandlungsbedarf der Versicherten in den Regionen schrittweise angepasst werden kann.“ Am Regierungsentwurf des VSG kritisierte er, dass die Vertragspartner in den Regionen nur ein einziges Mal und das viel zu spät – nämlich erst für das Jahr 2017 – über die Höhe des notwendigen Versorgungsumfangs verhandeln dürften. Zudem sei die Bezugsgröße falsch gewählt. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Verhandlungen nur in Regionen zulässig sind, deren Gesamtvergütung unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Zudem soll eine Anpassung der Vergütung auch nur bis zum Bundesdurchschnitt möglich sein. „Eine nur einmalige Verhandlungsmöglichkeit widerspricht dem Ziel, kontinuierlich eine bedarfsgerechte Vergütung zu vereinbaren. Die Beschränkung auf den Bundesdurchschnitt stellt zudem einen erheblichen Rückschritt dar, denn damit fehlt der Bezug zum tatsächlichen Versorgungsbedarf der Versicherten vor Ort.“ sagte Gassen und forderte, den Regierungsentwurf dringend dahingehend zu überarbeiten, die Versicherten- und die Versorgungsstruktur in den Regionen sowie die Versorgungsziele besser abzubilden .

Ausdrücklich begrüßt hatte Gassen dagegen vor wenigen Tagen die Äußerungen der CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Maag zum Thema Zwangsaufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Regionen. In einem Interview für die KV Baden-Württemberg hatte die Politikerin, die im Gesundheitsausschuss sitzt, erklärt, sie werde eine statistische Obergrenze von 200 Prozent Überversorgung ins Spiel bringen. Das wäre eine deutliche Veränderung zur bisherigen Grenze von 110 Prozent, wie sie derzeit das Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht.