Versorgungsstärkungsgesetz Kritik am Referentenentwurf verpufft

Gesundheitspolitik

Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen

BERLIN - Die teilweise heftige Debatte über den vom Bundesgesundheitsministerium vorlegten Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes zeigt bislang offenbar nur wenig Wirkung. Das Bundeskabinett muss nun die Vorlage verabschieden und damit für die weitere Beratung im Deutschen Bundestag freigeben.

So sind Ausnahmeregelungen für die umstrittene Bestimmung vorgesehen, wonach in überversorgten Gebieten frei werdende Arztsitze von den KVen aufgekauft werden sollen, um zur Niederlassung in weniger gut versorgten Regionen zu motivieren. Die Entscheidung liegt bei den paritätisch von Krankenkassen und Ärzten besetzten Zulassungsausschüssen.

Präzisiert worden sind auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Terminvergabe innerhalb von vier Wochen. Sie soll nicht greifen bei „verschiebbaren Routineuntersuchungen und in Fällen von Bagatellerkrankungen sowie bei weiteren vergleichbaren Fällen“. Die Kosten für die im Gesetzentwurf vorgesehenen Terminvergabestellen werden in der Regierungsvorlage mit 13 bis 20 Millionen Euro für die Startinvestition sowie 16,5 bis 20 Millionen Euro jährlich für den laufenden Betrieb beziffert – Geld das an anderer Stelle für die medizinische Versorgung fehlt.

Ob für die raschere Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten überhaupt genügend Ärzte zur Verfügung stehen, erscheint mehr als fraglich. Bei der Fachanhörung zum Referentenentwurf im Bundesgesundheitsministerium (BMG) im November hat selbst die Deutsche Krankenhausgesellschaft eingestehen müssen, dass die Krankenhäuser nicht die Kapazitäten haben, um – wie von der Bundesregierung vorgesehen – zusätzliche Patienten ambulant zu versorgen.

Die Bundesärztekammer teilt diese Einschätzung: „Die vorgesehene Vermittlung von Patienten an Krankenhäuser nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist kann zu erheblichen Problemen führen, da diese bereits heute die hierfür erforderlichen Kapazitäten kaum noch zur Verfügung haben. Krankenhäuser sind vorrangig auf die Behandlung ihrer stationären Patienten ausgerichtet und sind im Hinblick auf ihre knappe oder unzureichende Personalbesetzung insbesondere im ärztlichen Dienst schon an ihrer Belastungsgrenze angelangt", befand die Bundesärztekammer.

Selbst der Obmann der Union im Bundesgesundheitsausschuss, zugleich auch 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, Rudolf Henke, äußerte in einem Zeitungsinterview: „Wenn die Krankenhäuser mehr ambulante Leistungen erbringen sollen, muss auch eine ausreichende Zahl von Ärzten dafür zur Verfügung stehen. In vielen Häusern fehlt aber heute schon das Personal. Diese Häuser können nicht auch noch zusätzliche ambulante Leistungen übernehmen.“

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Und hier der Kabinettsentwurf des KKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Wortlaut