KBV für Einführung 2012 mit essentiellen Änderungen

Gesundheitspolitik

Ambulante spezialärztliche Versorgung heftig umstritten

BERLIN - Die Zukunft der geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung (asV, §116b SGB V) bleibt weiter offen. Nachdem der Bundesrat die Ausgliederung der Regelung aus dem Versorgungsstrukturgesetz gefordert hatte, setzt sich die KBV für die Einführung schon 2012 ein. In einem Beschluss der Vertreterversammlung werden aber essentielle Änderungen an der Norm als Bedingung für die Zustimmung verlangt.

„Sollte das Gesetz am 1. Januar 2012 ohne den neuen §116b in Kraft treten, ist die ambulante spezialärztliche Versorgung mutmaßlich beerdigt und zwar endgültig“, gab der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler in seiner Rede vor der KBV-VV dem Bundesrat eine deutliche Abfuhr. Dieser hatte in seiner Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz gefordert, die asV auszuklammern und in einem eigenen Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt zu regeln. Köhler bezweifelte, dass die gelingen kann: „Das Fenster für eine weitere Initiative dieser Bundesregierung für ein Gesundheitsgesetz schließt sich, je weiter die Legislaturperiode voranschreitet. Ich glaube kaum, dass die amtierende Regierung einen zweiten Anlauf unternehmen wird.“

 

Die Bundesregierung hält grundsätzlich an der Idee einer asV fest. In ihrer Gegenäußerung zur Bundesrats-Stellungnahme heißt es in einem Satz: „Der Vorschlag wird mit dem Ziel, in diesem Gesetzgebungsverfahren zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, geprüft.“

 

Im Prinzip ist die KBV mit der Idee einverstanden: "Sollte es dazu kommen, dass die spezialärztliche Versorgung kippt, wäre eine echte Chance vertan. Denn die Absichten, die der Gesetzgeber mit diesem Gesetz hatte, sind ja richtig“, sagte Köhler. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgestaltung wird aber scharf kritisiert. „Die Idee ist gut, nur die Umsetzung ist in Teilen noch mangelhaft. Deswegen sollten wir als KV-System konstruktiv dazu beitragen, dass etwas Gutes daraus wird“, sagte Köhler.

 

Entsprechend fiel die Formulierung des vom KBV-Vorstand gemeinsam mit den Beratenden Fachausschüssen und den meisten KV-Vorständen eingebrachten Beschlussvorschlages aus: „Die VV der KBV lehnte eine unveränderte Einführung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 ab“, so der einstimmig verabschiedete Antrag.

 

Dabei geht die KBV mit ihren Änderungswünschen durchaus ans Eingemachte. Gefordert wird, dass der Zugang zur asV allen Fachärzten offen stehen muss und andererseits auch die Krankenhäuser den Facharztstandard garantieren müssen. Der Zugang zu asV darf nach Willen der KBV ausschließlich durch eine „vertragsärztliche – in der Regel fachärztliche“ Überweisung erfolgen. Grundlage muss eine gesicherte Diagnose sein.

 

Auch bei der Vergütung fordert die KBV Nachbesserungen. So soll die asV als Einzelleistungsvergütung ohne Mengensteuerung über die KVen abgerechnet werden, eine Bereinigung zu Lasten der nicht an der asV teilnehmenden Verträgsärzte dürfe nicht vorgenommen werden.