Honorarverhandlungen 2011 gescheitert

Gesundheitspolitik

Keine Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss

BERLIN - Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2011 sind am Freitag im Erweiterten Bewertungsausschuss gescheitert. Kassen und KBV konnten sich nicht über den Zuwachs einig werden, der jetzt von der Politik fest gelegt werden muss.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler war mit einer Forderung von zwei Milliarden Euro mehr an Honorarsumme in die Verhandlungen gegangen. Zu dem Scheitern der Verhandlungen erklärte er: „Die Beitragszahler stellen im nächsten Jahr unter anderem für die notwendige Verbesserung der ambulanten Versorgung mehr Geld zur Verfügung. Da kann es nicht sein, dass die Kassen diese Mittel zurück halten wollten.“


GKV-Vize Hans-Magnus von Stackelberg befand hingegen: „Bei den völlig überzogenen Forderungen der Ärzteschaft war leider keine Einigung möglich. Jetzt ist die Politik am Zug.“

 

Die gescheiterten Honorarverhandlungen sind auch vor dem Hintergrund des fast zeitgleich vom Kabinett beschlossen Gesetzentwurfs zur Gesundheitsreform zu sehen. Darin wird im Zuge der Kostendämpfung die gesetzlich geregelte Anpassung des Orientierungspunktwerts im Rahmen der Morbi-Gesanmtvergütung für 2011 und 2012 außer Kraft gesetzt und die lineare Fallzahlsteigerung auf 0,75 Prozent begrenzt.

 

"Wir sind schwer enttäuscht," erklärte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP) nach dem Scheitern der Verhandlungen. Die Selbstverwaltung habe ihre Aufgabe nicht erfüllt, die Honorarverteilung für die niedergelassenen Ärzte zu regeln. Damit habe sie eine Chance verpasst, ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. "Die Koalition wird im Oktober die Lage beraten und bewerten", erklärte Bahr weiter.

Die Regierung kann das Ärztehonorar nun per Rechtsverordnung festsetzen. Die KBV hat noch Hoffnung: „Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen fortgesetzt werden.”  Sie hatte bereits im Vorfeld angekündigt, Honorarzuwächse zunächst den KVen zukommen lassen zu wollen, die von den Honorarsteigerungen der vergangenen Jahre weit unterdurchschnittlich profitiert haben. Grundlage für diese sogenannte „asymetrische Verteilung“ ist ein Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom Mai 2010.