Freiwillig in die Zwangsjacke: KBV bewirbt sich um AOK-Versorgungsvertrag

Gesundheitspolitik

Mit der geballten Kraft des Verbundes

BERLIN - Noch am 7. Dezember hatte die Spitze der Kassenärztliche Bundesvereinigung vor der Vertreterversammlung vor einer „Zwangsjacke für Patienten und Ärzte“ gewarnt. Jetzt hat die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung eine eigene Bewerbung an die Adresse der AOK in Baden-Württemberg geschickt und will den angebotenen Vertrag einer hausarztzentrierten Versorgung übernehmen. Der Arbeitsgemeinschaft gehören 14 KVen und die KBV an.

"Kompetenz setzt sich im Wettbewerb durch. Wir treten mit der geballten Kraft des Verbundes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf. Deshalb handeln wir selbstbewusst - und zwar im Sinne von Patienten und Ärzten", erklärten Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV und Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller in Berlin.


Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, ein Zusammenschluss von 14 KVen und der KBV, hat sich gestern fristgerecht auf die Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg für einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung beworben.


"Wir erfüllen alle Voraussetzungen, um einen solchen Vertrag flächendeckend umzusetzen", zeigten sie sich überzeugt. "Die KVen garantieren eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung - und das 365 Tage im Jahr. Das nutzt den Patienten."


In ihrer Pressemitteilung weist die KBV-Spitze darauf hin, dass sich "entgegen anders lautender Behauptungen sehr wohl einiges für Patienten ändern würde, wenn solche Verträge ohne KVen abgeschlossen werden". Die größte Änderung bestehe darin, dass ein Patient dann nicht einfach außerhalb der Grenzen des Bundeslandes Baden-Württemberg mit seiner Chipkarte Ärzte aufsuchen könne. Vielmehr müssten Patienten etwa bei einem Arztbesuch in Hamburg in Vorleistung treten, die Behandlung also selber bezahlen und sich die Kosten von der AOK anschließend erstatten lassen.