EU mahnt Einhaltung von Datenschutz bei eCard an

Gesundheitspolitik

Elektronische Gesundheitskarte weiter in der Diskussion

BRÜSSEL - Die EU-Kommission pocht auf die Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eCard). Damit reagiert die Brüsseler Behörde auf eine Anfrage der CDU-Europaabgeordneten Michael Gahler und Dr. Thomas Ulmer.

In ihrer Anfrage an die Kommission machten die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass Zweifel an der eindeutigen Identifizierung der Versicherten vor der Ausgabe der Karte laut geworden seien. „Offenbar muss die Person, die ein Foto für die eGK an die Krankenversicherung sendet, ihre Identität nicht nachweisen, so dass eine eGK mit dem Namen einer versicherten Person, aber einem Foto einer anderen Person erstellt werden kann“, so Gahler und Ulmer in ihrer Anfrage. Nach Meinung der Abgeordneten verstößt dies gegen die europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.

In ihrer Antwort ermahnte die EU Deutschland zur Einhaltung dieser Richtlinie: „Die Krankenversicherungsträger und die Betreiber der elektronischen Gesundheitskarte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die personenbezogenen Daten einschließlich der Bilddaten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind“, erklärte die Vizepräsidentin der Kommission, Viviane Reding.

Zweifel an der eCard werden in Deutschland nicht mehr nur von der Ärzteschaft geäußert. Der Chef der AOK Bayern, Helmut Platzer, sagte zu dpa: „Die Karte entspricht in keiner Weise dem, was man früher diskutiert hat." Platzer hält die eCard in ihrer jetzigen Form für sinnlos und überflüssig.