EU-Kommission überprüft deutsche Rabattvertragsregelung

Gesundheitspolitik

Rabattverträge im Fokus der Wettbewerbshüter

Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen geraten wegen ihrer Vergabepraxis bei Rabattverträgen unter Druck. Die AOK musste ihre zweite Ausschreibungsrunde für die Jahre 2008 und 2009 mit insgesamt 83 Wirkstoffen und einem Umsatzvolumen von zuletzt 2,7 Milliarden wegen formaler Fehler zunächst einmal stoppen.

Druck machen nach AOK-Angaben verschiedene deutsche Pharmafirmen, die einen Antrag auf Nachprüfung des Verfahrens bei verschiedenen Vergabekammern im Bundesgebiet gestellt haben. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise meldet, hat die Europäischen Kommission bereits  Mitte Oktober die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Nach Auffassung der europäischen Wettbewerbshüter besteht der Verdacht, dass die geltende Regelung nach § 130a Abs. 8 SGB V gegen geltendes EU-Recht verstößt. Allein die AOK hatte im zweiten Quartal 2007 durch die Rabattverträge auf der Basis von 43 Wirkstoffen rund 30 Millionen Euro bei den Arzneiausgaben sparen können.