Elektronische Gesundheitskarte beunruhigt Ärzteschaft

Gesundheitspolitik

Spitzenorganisationen fordern volle Erstattung von Aufwand und Kosten

Berlin - Werden die Interessen von Patienten und Ärzten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausreichend berücksichtigt? In der Ärzteschaft jedenfalls stößt das Projekt auf Skepsis und Ablehnung. In einer gemeinsamen Erklärung nennen die Spitzenorganisationen der Deutschen Ärzteschaft jetzt Bedingungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card). Der Vorstand des BVDD hat bei der Delegiertenversammlung am 5. Mai in Berlin seine ablehnende Haltung zur E-Card bekräftigt. Der Datenschutz sei nicht gesichert, so die Erklärung.

In ihrer gemeinsamen Erklärung erkennt die Ärzteschaft die Notwendigkeit der Telematik im Gesundheitswesen an. Bei korrekter Ausgestaltung biete der Einsatz von elektronischer Datenübertragung die Chance, schneller und umfassender patientenbezogene Informationen zwischen den Ärzten auszutauschen und Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen.
Die bisherigen Ergebnisse der ersten Tests hätten aber erhebliche Schwachpunkte des Konzepts offenbart, so die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Hausärzteverband, die Gemeinschaft der Fachärztlichen Berufsverbände, der Hartmannbund, der Berufsverband Deutscher Internisten, der Marburger Bund und der NAV-Virchow-Bund in ihrer gemeinsamen Erklärung.
Durch eine einseitige Ausrichtung auf administrative Prozesse komme die Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung als Grundlage ärztlichen Handels zu kurz. Der Nutzen für Patienten und Ärzten werde vernachlässigt und der Einsatz im Regelbetrieb führe zu nicht hinnehmbaren Störungen in der Patientenversorgung.
Die Ärzteverbänden weisen zugleich Pläne zurück, die Kosten der Einführung den Ärzten aufzubürden; es handele sich um ein gesamtgesellschaftliches Infrastrukturprojekt mit Exportchancen. Der mit der E-Card verbundene Aufwand müsse vollständig vergütet werden.
Die Ärzte fordern daher, dass sichergestellt wird, dass allein Ärzte und andere Leistungserbringer Zugriff auf sensible Patientendaten bekommen. Der Nutzen für die Patientenversorgung müsse von Anfang an spürbar sein, auch für Patienten solle die E-Card verständlich und handhabbar bleiben, damit Störungen im Praxisalltag vermieden werden.