Dermatologen boykottieren das Hautkrebsscreening

Gesundheitspolitik

Protest gegen "unverschämte und willkürliche" Honorarkürzung eskaliert

HEILBRONN - Widerspruchslos umgesetzt haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg eine 25% Kürzung der Vergütung für die Hautkrebsvorsorge zum 1. Januar. Jetzt bekommen sie die Quittung. Aus Protest gegen die "unverschämte und willkürliche Honorarminderung" haben die Dermatologen ab 1. Februar einen Boykott des Hautkrebsscreenings als Krankenkassenleistung ausgerufen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen bis auf weiteres die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wieder aus der eigenen Tasche zahlen.

"In dem Boykott der Hautkrebsscreening-Untersuchung sehen wir die einzige Möglichkeit, auf die Misere bei der Honorierung der sehr wichtigen Krebsvorsorgeuntersuchung hinzuweisen" erläutert der BVDD-Landesvorsitzende Dr. Bernd Salzer diesen spektakulären Schritt. "Keine Berufsgruppe würde eine 25% Honorarminderung ihres Gehaltes akzeptieren."

Salzer liegen nach eigenen Angaben Rücktrittserklärungen von der Zulassu ng zum Hautkrebsscreening von mehr als 75 Prozent aller Hautarztpraxen vor.

 

Mit einem Betrag von 21,18 Euro zählen die Krankenkassen in Baden-Württemberg bundesweit zu den Schlußlichtern bei der Vergütung der Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem Hautarzt. In einigen anderen Bundesländern haben die Krankenkassen und die regonalen KVen sondervertragliche Regelungen getroffen, um die auf Bundesebene vorgenommene Honorarkürzung auszugleichen. In Sachsen beispielsweise vergütet die AOK das Hautkrebsscreening mit 26 Euro.

 

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg hat als erste gesetzliche Krankenversicherung reagiert und spricht von einem "Verstoß gegen die Patientenrechte" . Diese Rechte sind in der sogenannten "Patientencharta" zusammengefasst, die vor sechs Jahren verabschiedet wurde und von allen Beteiligen im Gesundheitswesen mitgetragen wird. Darin sei klar festgehalten, so die TK, dass "Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf ärztliche Behandlung und Früherkennung haben".

"Kaum ein Tag vergeht, ohne dass Ärzte oder Ärztegruppen ankündigen, Patienten nicht mehr oder nur gegen Privatrechnung zu behandeln", sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, in Stuttgart. Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, im Krankheitsfall medizinisch versorgt zu werden.

 

"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion der guten Sitten im Gesundheitswesen, wie es sie in Baden-Württemberg bislang nicht gegeben hat", erläuterte Vogt weiter und bezog sich dabei ausdrücklich auf die Pressemitteilung in Baden-Württemberg, die Hautkrebsvorsorge ab 1. Februar zunächst nur noch gegen Privatrechnung anzubieten.