Aufklärung der Patienten, Politisierung des Praxispersonals

Gesundheitspolitik

BVDD-Landesleitung Baden-Württemberg spricht von Schicksalswahl

HEILBRONN - Die Dermatologen in Baden-Württemberg bereiten sich auf die heiße Phase vor den Bundestagswahlen vor. Mit Informationsmaterial zu den gesundheitspolitischen Positionen der Parteien sollen sowohl Patienten als auch das Praxispersonal über die Konsequenzen des Kreuzchens bei der Wahl aufgeklärt werden. Der ursprünglich geplante Boykott des Hautkrebsscreenings als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht durchgeführt.

Der BVDD-Landesvorsitzende Dr. Bernd Salzer spricht in seinem jüngsten Rundschreiben an die Mitglieder des Landesverbandes von einer regelrechten Schicksalswahl in der Gesundheitspolitik. Besonders die wohnortnahe fachärztliche Versorgung sei bedroht, wenn es zu keinem Kurswechsel in Berlin komme, appelliert Salzer, sich an der Aufklärungskampagne bei Patienten und Praxispersonal zu beteiligen. Er selbst werde keinen Hehl daraus machen, dass das Überleben seiner Praxis nur durch einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik gesichert werden könne.

Die vom Landesverband Baden-Württemberg entwickelten Flyer für die Patienten geben keine direkte Wahlempfehlung. Vielmehr stellen Sie tabellarisch die Grundpositionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur wohnortnahen fachärztlichen Versorgung gegenüber.

Außerdem haben alle Mitglieder des Landesverbandes ein Musterschrieben ihres Kollegen Dr. Rainer Fritzsche an die Patienten erhalten. Fritzsche verteilt diese „Informationen zur aktuellen Versorgungslage“ seit Beginn des dritten Quartals 2009 mit großer Resonanz an seine Patienten. Die gesetzlich krankenversicherten Patienten werden in diesem Formschreiben informiert, dass für die hautfachärztliche Behandlung für das gesamte dritte Quartal lediglich noch 14,06 Euro für die Regelversorgung zur Verfügung stehen. Und weiter wörtlich: „Für diesen Betrag können Sie eine kurze symptombezogene Untersuchung und Beratung in den Monaten Juli bis September erhalten.“ Die erforderliche Operation eines bösartigen Hauttumors sei uneingeschränkt möglich. Darüber hinaus könne „aus einem begrenzten Zusatzbudget bei wenigen Patienten“ eine Venenuntersuchung oder eine Allergietestung vorgenommen werden.