TSVG: Arztgruppen stehen fest Hautärzte müssen offene Sprechstunden anbieten

BerlinGesundheitspolitik, Hautarztnews

Mit großem Bedauern reagiert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) auf die Entscheidung der Selbstverwaltung, dass auch Hautärzte ab dem 1. September 2019 offene Sprechstunden anbieten müssen. Die Delegierten des BVDD hatten sich mit deutlicher Mehrheit dagegen ausgesprochen.

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Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss konkrete Eckpunkte festgelegt. Unter anderem einigten sich die Verhandlungspartner auf die Arztgruppen, die ab dem 1. September fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten müssen. Dies sind neben Augenärzten, Chirurgen, Gynäkologen und HNO-Ärzten auch Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. KBV und GKV-Spitzenverband müssen nun noch den Bundesmantelvertrag entsprechend anpassen.

Die Entscheidung, die Fachgruppe der Dermatologen in die Regelung einzubinden, nannte BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer in einer ersten Reaktion "bedauerlich". Gleichzeitig betonte er, dass man sich dieser Vorgabe jedoch nicht verweigern könne. 

Ende März hatte sich der oberste Souverän des BVDD, die Delegiertenversammlung, mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, an der Regelung zur offenen Sprechstunde nicht teilnehmen zu müssen. Grund ist die Befürchtung, dass chronisch kranke Patienten, die häufige Arzttermine benötigen, durch die zusätzliche Einführung einer offenen Sprechstunde benachteiligt werden. Die gesetzliche Regelung führt nach Ansicht des BVDD erkennbar zu keiner Verbesserung der Versorgung. Es werde keinen einzigen zusätzlichen Termin geben, so Strömer. Stattdessen würden bisher fest vergebene Termine umgewidmet in offene Termine.  Sprechzeiten ließen sich nun einmal nicht beliebig vermehren. 

 

wha/BVDD