Kreisrunder Haarausfall G-BA: Behandlung von Alopecia areata zählt zum Lifestyle

Hautarztnews

BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die beiden Kortikoide Betamethasonacetat und Triamcinolon für die Anwendung bei Alopecia areata neu in die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen.

Damit zählen die beiden Wirkstoffe bei der Behandlung des kreisrunden Haarausfalls zu den sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln und dürfen nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Der Beschluss  wurde Ende Dezember ohne Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft.

Der G-BA räumt in seiner Begründung zwar ein, dass die Behandlung der Alopecia areata in den verschiedenen Schweregraden eine Krankenbehandlung ist und eine Belastung für die Betroffenen darstellt. Dennoch seien die Kriterien, die zur Zuordnung zu den Lifestyle-Arzneimitteln führen, erfüllt. Die Ursachen der Erkrankung seien noch nicht vollständig geklärt, weshalb die Behandlungsansätze des kreisrunden Haarausfalls rein symptomatisch erfolgten. Das alleinige Behandlungsziel der Alopecia areata sei die Verhinderung beziehungsweise die Verbesserung des Haarwuchses. „Sofern Arzneimittel dazu dienen den Haarwuchs zu verbessern beziehungsweise den Haarverlust zu verhindern, sind diese gemäß § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen“, so der G-BA in seiner Begründung.

 

wha/BVDD