Praxismanagement IT-Anbindung der Praxis: Frist bis Juli 2018 verlängert

Gesundheitspolitik

BERLIN – Praxisinhaber können bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur erst einmal durchatmen. Der Gesetzgeber hat eine Fristverlängerung angekündigt.

Das E-Health-Gesetz hat bisher den 1. Juli 2018 als Stichtag festgeschrieben, an dem Praxen den Online-Abgleich der Versichertendaten auf der eGK durchführen müssen. Ist eine Praxis bis dahin nicht angeschlossen, droht ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Diese Frist will der Gesetzgeber jetzt offenbar verschieben, wie die KBV in den „Praxisnachrichten“ mitteilt.

Die Pläne für die Verschiebung hat das Bundesgesundheitsministerium inzwischen gegenüber dem BVDD bestätigt. „Als Konsequenz aus der Verschiebung der Frist zum Abschluss der erforderlichen Maßnahmen für den Start des bundesweiten Versichertenstammdatendienstes strebt das BMG an, auch die Frist für die verpflichtende Online-Prüfung durch Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen zu verlängern. Eine entsprechende Verordnung wird derzeit erarbeitet“, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Laut unbestätigten Medienberichten enthält der entsprechende Referentenentwurf eine Fristverlängerung um sechs Monate auf den 31. Dezember 2018.

Unterdessen hat die KBV eine „Praxisinformation“ veröffentlicht, die einen Überblick gibt über die notwendige technische Ausstattung und Finanzierung und zudem Tipps und Hinweise enthält, wie Praxen sich auf den Einstieg in die TI vorbereiten können.  

Mehr Informationen auf: www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

 

wha/BVDD