Magistrale Rezepturen Auch die Rezepturen „streiken“ – Verwirrungen sind vorprogrammiert

BerlinHautarztnews

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zum 31. Dezember 2023 die Anlagen 1 und 2 (Hilfstaxe zur Kostenberechnung von Rezepturen) gekündigt. Nach deutlichen Preiserhöhungen bei den Einkaufspreisen der Apotheken hatte der DAV eine höhere Vergütung bei der Abrechnung von Rezepturen gefordert, die der GKV-Spitzenverband aber ablehnte.

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Grund: In dieser Hilfstaxe sind die Preise für Ausgangsstoffe und Gefäße zur Abgabe in unveränderter Form („Abfüllung“) oder in Zubereitungen („Rezeptur“) festgelegt. Dabei wurde der Preis, gewichtet nach Packungsgrößen und verschiedenen Herstellern, vereinbart. Seit 1. Januar 2019 wurden die Preise nicht angepasst, obwohl diese seit fünf Jahren natürlich deutlich gestiegen sind.

Der GKV-Spitzenverband hat sich in mehreren Verhandlungsrunden nicht bereit gezeigt, hier entsprechende Anpassungen zu vereinbaren. Nicht einmal für sieben ausgewählte Stoffe, bei denen die Preissteigerungen exorbitant waren, bestand Bereitschaft. Seit 1. Januar 2024 besteht ein vertragsloser Zustand, es gelten daher die Regeln der Arzneimittelpreisverordnung. Diese lassen nach Rechtsauffassung des DAV Verwürfe zu, das heißt, es wird der Einkaufspreis der erforderlichen Packung zugrunde gelegt und nicht nur die verarbeitete Menge. Dies ist insbesondere bei nicht häufig gebrauchten Substanzen von Bedeutung, um finanziellen Schaden zu vermeiden. Dies wird Magistralrezepturen teilweise deutlich verteuern.

Der DAV ist sehr interessiert, möglichst schnell ein Verhandlungsergebnis zu erzielen, aber dazu muss sich vor allem die Kassenseite bewegen. Diejenigen unter Ihnen, die viel und umfangreich Magistralrezepturen verwenden, sollten zumindest wissen, dass jetzt die Kosten gegebenenfalls „unwirtschaftlich" gegenüber Fertigarzneimitteln sein können. Wobei schon immer gilt, dass Rezepturen keine am Markt befindlichen Fertigarzneimittel ersetzen sollen. Wer sich für die Rezeptur entscheidet, handelt normalerweise stets aus guten Gründen für den Patienten. Zudem sind derzeit viele Arzneimittel nicht lieferbar und die Rezeptur eine Alternative, um die Versorgung der Patienten sicher zu stellen. Außerdem sei noch erwähnt, dass die Kassen die Preisberechnung der Apotheken nach ihrer Rechtsauffassung (Berechnung nur der verarbeiteten Menge) korrigieren wollen und ein Regress beim Verordner damit ein doppeltes „Abkassieren“ wäre. Wir hoffen, dass dieser Zustand nur vorübergehend ist und denken, dass sich dies in den nächsten Monaten regeln lässt.

Natürlich informieren wir Sie sobald hier eine Einigung erzielt wurde.  

 

Prof. Petra Staubach-Renz
Berufsverband der Deutschen Dermatologen  
Gesellschaft für Dermopharmazie

Dr. Hans-Peter Hubmann
Deutscher Apothekenverband